Finanzkennzahlen
2019 | 2020 | 2021 | |
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Selbstfinanzierungsgrad | 214.5 % | 137.2 % | 183.4 % |
Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt über 5 Jahre | 137.0 % | 154.9 % | 117.0 % |
Selbstfinanzierungsanteil | 9.7 % | 8.5 % | 6.3 % |
Zinsbelastungsanteil | 0.3 % | 0.2 % | 0.1 % |
Kapitaldienstanteil | 6.0 % | 5.8 % | 5.8 % |
Nettoverschuldungsquotient | 26.8 % | 24.1 % | 17.1 % |
Nettoschuld je Einwohner/in | Fr. 869.00 | Fr. 726.00 | Fr. 541.00 |
Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in | Fr. 704.00 | Fr. 908.00 | Fr. 853.00 |
Bruttoverschuldungsanteil | 79.6 % | 74.7 % | 73.1 % |
Selbstfinanzierungsgrad: Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen die Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt über 5 Jahre mindestens 80 % erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Selbstfinanzierungsanteil: Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil des Ertrages die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 % belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Zinsbelastungsanteil: Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des "verfügbaren Einkommens" durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Der Zinsbelastungsanteil sollte 4 % nicht übersteigen.
Kapitaldienstanteil: Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil sollte 15 % nicht übersteigen.
Nettoverschuldungsquotient: Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge (inkl. Ressourcenausgleich und horizontale Abschöpfung) erforderlich wären, um die Nettoschuld abzutragen. Der Nettoverschuldungsquotient sollte 150 % nicht übersteigen.
Nettoschuld je Einwohner/in: Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.
Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in: Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld (NS) ohne Spezialfinanzierungen (SF) sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.
Bruttoverschuldungsanteil: Grösse zur Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil sollte 200 % nicht übersteigen.