Am vergangenen Mittwoch, 19. November 2025, fand die Informationsveranstaltung zur Schulraumplanung statt. Die Unterlagen der Veranstaltung können auf der Homepage der Gemeindeverwaltung www.grosswangen.ch, unter Aktuell, eingesehen werden.
Wanger Brief
Allgemeine Verwaltung
Der Gemeinderat hat Andrea Tischhauser, wohnhaft in Bützberg, als neue Verwaltungsmitarbeitende gewählt. Andrea Tischhauser wird ihre neue Arbeitsstelle per Mitte Dezember 2025 antreten. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit und heissen Andrea Tischhauser herzlich willkommen.
Die Gemeindeverwaltung bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
- Mittwoch, 24.12.2025 (Heiligabend)
- Donnerstag, 25.12.2025 (Weihnachten)
- Freitag, 26.12.2025 (Stephanstag)
- Mittwoch, 31.12.2025 (Silvester)
- Donnerstag, 01.01.2026 (Neujahr)
- Freitag, 02.01.2026 (Berchtoldstag)
An den anderen Werktagen ist die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten offen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und frohe Festtage.
Öffentliche Sicherheit
Gemäss kantonalem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) kann die Gemeinde einen Abendverkauf pro Woche bis spätestens 21.00 Uhr bewilligen. Bisher gab es in der Gemeinde Grosswangen keine Regelung für einen Abendverkaufstag. In Absprache mit dem Vorstand des Gewerbevereins hat der Gemeinderat Grosswangen nun den Donnerstag als offiziellen Abendverkaufstag festgelegt. Damit erhält das Grosswanger Gewerbe die Möglichkeit, künftig am Donnerstag einen Abendverkauf anzubieten.
Ab dem 1. Dezember 2025 steht der Friedhofplan unserer Gemeinde in digitaler Form zur Verfügung. Angehörige können sich damit künftig bequem und übersichtlich über die verfügbaren Grabstätten informieren und bei der Auswahl eines Grabes gezielt unterstützen lassen. Der digitale Plan ist über die Website der Gemeinde abrufbar und wird laufend aktualisiert.
Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung wird zudem ab dem 1. Januar 2026 neu ein Familienurnengrab angeboten. Diese Grabform ermöglicht es, mehrere Urnen innerhalb einer Grabstelle beizusetzen und schafft damit einen würdevollen Ort der gemeinsamen Erinnerung für Familien.
Die Friedhofverwaltung dankt allen Mitwirkenden, insbesondere dem Werkdienst, für die Umsetzung dieser wichtigen Neuerungen und hofft, damit den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
Bildung
Die unter der Leitung von Monika Meier, Ressortleiterin Bildung, arbeitende Arbeitsgruppe hat Anfang November mit der Entwicklung einer Schulwegmobilitätsstrategie begonnen. Dabei wirken Petra Fischer und Mario Grüter von der Bildungskommission sowie Manuela Bachmann und Christoph Walker vom Elternrat mit.
Immer wieder gibt es im Zusammenhang mit Schulweg, Mobilität und Verkehr verkehrsbezogene Fragen sowie Anträge an den Gemeinderat, die bauliche Anpassungen fordern. Es fehlen bislang Regelungen zur Nutzung des Schulbusses und zum Schulweg in Aussenbereichen, die für Kinder unzumutbar sind. Ziel ist es, umsetzbare und finanzierbare Lösungen und Massnahmen zu entwickeln.
Zunächst soll eine Evaluation erfolgen, die durch Befragungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler umgesetzt wird. Basierend auf den Erkenntnissen zu Themen wie baulichen Aspekten von Strassen, Verkehr und Querungen, der Mobilität der Kinder, dem Verhalten der Kinder im Strassenverkehr, der Schulbusroute und den Pflichten der Eltern können verschiedene Massnahmen entwickelt werden. In einer Strategie soll die Umsetzung dokumentiert werden Die Wirkung der Strategie wird wie folgt umschrieben:
- Erheblicher Schutz für Schüler und Schülerinnen im Verkehr
- Schülertransport erfolgt nach Vorgabe
- Elternpflichten sind bekannt und werden erfasst
- Mobilität zugelassener Fahrzeuge ist geklärt
- Risikoabschnitte oder -querungen wurden identifiziert, Verbesserungen sind in Planung oder werden umgesetzt
Die Arbeitsgruppe ist offen für Inputs oder Anregungen aus der Bevölkerung. Kontaktdaten sind auf der Website der Schule ersichtlich. http://www.schule-grosswangen.ch
Verkehr

Seit Mitte November steht an der Hackergasse in Grosswangen eine multifunktionale Reparatursäule, die allen kostenlos zur Verfügung steht. Sie ermöglicht es, Veloreifen aufzupumpen und einfache Reparaturen an Fahrrädern, Scootern, Skateboards oder InlineSkates selbst durchzuführen. Dieses Angebot ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem TCS und der Gemeinde Grosswangen, das den Bürgern eine einfache Möglichkeit zur Wartung ihrer Fortbewegungsmittel bietet. Der Gemeinderat bittet darum, das Werkzeug sorgfältig zu behandeln, damit alle davon profitieren können.
Umwelt und Raumordnung
Im Sinne von §§ 13 und 61 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) werden folgende Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung Grosswangen öffentlich aufgelegt:
- Zonenplan 2. Auflage (1:2500) vom 13. November 2025
- Bau- und Zonenreglement 2. Auflage vom 13. November 2025
- Teilzonenplan Gewässerraum 2. Auflage (1:2500) vom 13. November 2025
- Erschliessungsrichtplan Fusswege und Radrouten 2. Auflage "Siedlung" (1:2000, 1:3000, 1:4000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025
Weiter stehen folgende orientierende Unterlagen zur Verfügung:
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV zur Gesamtrevision Ortsplanung vom 13. November 2025
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV zum Teilzonenplan Gewässerraum vom 13. November 2025
- Zonenplan "Siedlung" (1:2000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025
- Bau- und Zonenreglement vom 13. November 2025
- Teilzonenplan Gewässerraum "Siedlung" (1:2000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025
- Erschliessungsrichtplan Fusswege und Radrouten "Siedlung" (1:2000, 1:3000, 1:4000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025
Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 24. November 2025 bis 23. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten sowie auf der Webseite der Gemeinde Grosswangen www.grosswangen.ch (unter Politik/Verwaltung, Ortsplanungsrevision) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen gegen die verbindlich aufgelegten Dokumente sowie Äusserungen zum Erschliessungsrichtplan und den aufzuhebenden Richtplänen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf §§ 13 und 207 PBG verwiesen.
Anfang November 2025 trat der erste positive Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel auf. Unterdessen wurden in weiteren Kantonen Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe (H5N1) getestet; zuletzt Enten und ein Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG).
Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet auszuweisen; also auch Ihre Gemeinde.
In diesen Gebiet gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, mit welchen jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden soll.
Massnahmen im Beobachtungsgebiet
Massnahmen der Tierhalterinnen
In den Beobachtungsgebieten müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten, von denen mindestens ein Tier der Ordnungen Hühnervögel (Galliformes) Gänsevögel (Anseriformes) oder Laufvögel (Struthioniformes) angehört, die folgenden Massnahmen treffen:
- Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich.
- Sie stellen sicher, dass im Aussenbereich die Auslaufflächen und Wasserbecken des Hausgeflügels durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
- Sie halten das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.
- Sie müssen die Vögel der Ordnung Hühnervögel von den Vögeln der Ordnungen Gänsevögel (Anseriformes) und Laufvögel (Struthioniformes) getrennt halten.
- Die Anzahl der Personen mit Zutritt zur Geflügelhaltung ist auf das Notwendige zu beschränken.
- Es ist eine Hygieneschleuse einzurichten.
- Die Tierhalterinnen sorgen dafür, dass die Tierhaltung ausschliesslich mit Kleidern und Schuhen betreten wird, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet und die regelmässig gewaschen beziehungsweise gereinigt werden, und alle Personen vor dem Betreten der Tierhaltung und nach Abschluss der Arbeiten die Hände waschen und desinfizieren.
Auflagen für Märkte und Ausstellungen
An Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen darf nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche die o.g. Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten. Die Einhaltung dieser Massnahmen obliegt den Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltungen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen
Einer Tierärztin zwingend zu melden sind:
- Tiere, die Atembeschwerden und/oder Schwellungen im Kopfbereich aufweisen
- ein Rückgang der Legeleistung,
- eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme.
Alle Tierhalterinnen, die 100 und mehr Stück Hausgeflügel halten, müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierärztinnen
Tierärztinnen melden dem kantonalen Veterinärdienst Luzern Geflügelhaltungen mit:
- Tieren mit Atembeschwerden und/oder Schwellungen im Kopfbereich
- einem Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 Prozent während 3 Tagen;
- einer Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent während 3 Tagen; oder
- einem Anstieg der Mortalitätsrate auf mehr als 3 Prozent in einer Woche.
- Für Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren muss eine Meldung erfolgen, wenn mehr als zwei Tiere in einer Woche verendet sind.
Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern der Wildhut oder der Polizei zu melden.
Baugesuche wurden eingereicht:
- Mey Tec Immo AG, Feld/Trautheim, Neubau Retention Meteorwasser
- Einwohnergemeinde Grosswangen, Feld, Neubau Fussweg
Baugesuch wurde bewilligt:
- Gebr. Bossert, Eichzelg 6, Balkonerweiterung
Veranstaltungen
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