Suche Login
Menü

Ausgabe 12.04.2017

Umwelt und Raumordnung

Solarpotenzial der Gemeinde

Das Bundesamt für Energie berechnet in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) sowie mit dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz für jedes Hausdach der Schweiz das Solarstrompotenzial und das Solarwärmepotenzial. Die neue interaktive Anwendung www.sonnendach.ch zeigt, wie geeignet die eigene Immobilie für die Solarenergieproduktion ist. Bereits 65% des Gebäudebestands sind auf sonnendach.ch erfasst. Bis Mitte 2018 werden alle Hausdächer der Schweiz verfügbar sein. Für die Gemeinden berechnet das Bundesamt für Energie auf der Grundlage der Solarpotenziale der Hausdächer, wie gross die Potenziale für Solarstrom und Solarwärme für das gesamte Gemeindegebiet sind. Es werden zwei Szenarien berechnet:

Wären alle Dächer der Gemeinde Grosswangen vollständig mit Photovoltaik-Anlagen bedeckt, gäbe dies ein Solarstrompotential von 35.96 GWh pro Jahr. In der Schweiz produzieren effiziente Photovoltaik-Anlagen jährlich etwa 185 kWh/m2. Der typische Verbrauch eines Vier-Personen-Haushalts beträgt etwa 4'500 kWh pro Jahr.

Bei der zweiten Berechnung wird die beste Dachfläche ausschliesslich mit Sonnenkollektoren bedeckt, welche Wärme für Warmwasser und Raumheizung erzeugen. Für die Abschätzung des Wärmeertrags wird eine Kollektorfläche verwendet, die unter Umständen kleiner als die verfügbare Dachfläche ist. Dies ist nötig, um die Anlage im Verhältnis zum Heizwärme- und Warmwasserbedarf des Gebäudes optimal zu dimensionieren und keine Überschusswärme zu erzeugen. Die Solarwärmeanlagen decken dann jeweils mindestens 30% des jährlichen Heizungs- und Warmwasserbedarfs. Dies ergibt ein Solarwärmepotenzial von 8.88 GWh pro Jahr. Ergänzend zum Solarwärmepotenzial werden alle restlichen Dachflächen für Solarstrom genutzt. Das Solarstrompotenzial würde zusätzlich zur Solarwärme 27.45 GWh pro Jahr betragen.

Welche Dächer in der Gemeinde Grosswangen am besten für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet sind ist auf der interaktiven Karte des Bundesamtes für Energie (BFE) unter http://www.bfe-gis.admin.ch/sonnendach ersichtlich.

Neophyten im Fokus - Kirschlorbeer Prunus laurocerasus

Der immergrüne Kirschlorbeer ist in vielen Gärten und Anlagen zu finden. Viele Leute wissen nicht, dass er zu den invasiven Neophyten zählt und auf der schwarzen Liste von Infoflora steht. Er (vor allem Blätter und Beeren) ist giftig und verdrängt mit seinem dichten Blätterwerk jeglichen Unterwuchs und behindert im Wald die natürliche Verjüngung. Deshalb gilt:

  • Neuanpflanzungen vermeiden.
  • Kirschlorbeer ausgraben und durch einheimische Arten ersetzten.
  • Schneiden fördert Stockausschlag, ohne Bekämpfungserfolg.
  • Früchte und Wurzeln im Kehricht entsorgen.
  • Schnittgut oder Häcksel nie in freier Natur deponieren.
  • Häcksel (ohne Früchte) kann im Garten verwendet werden.

Blütezeit:  April bis Mai
Herkunft:  Südwestasien (Kaukasus/Iran)
Webseite:  Umweltberatung-luzern.ch/kirschlorbeer

Tipps zur Bekämpfung invasiver Neophyten

  • Bekämpfungsaktionen sollten möglichst konkret geplant und vor der Samenreife durchgeführt werden.
  • Es sollte, wo sinnvoll, professionelle Unterstützung genutzt oder Zivildienstleistende oder andere Organisationen eingesetzt werden.

Aktivitäten/ Termine im Kanton Luzern, Frühjahr 2017

  • 5. bis 20. April, Kirschlorbeer Ausstellung, in Horw (ganze Gemeinde)
  • 4. bis 16. Mai, Neophyten Ausstellung, in Meggen (Dorfplatz)
  • 20. bis 29. Mai, Neophyten Ausstellung, in Ruswil (Gemeindebibliothek/Altersheim)
  • 20. Mai, Standaktion Neophyten, in Ruswil (Ruswiler Märt)
  • 20. Mai, Standaktion Neophyten, in Escholzmatt (Kräuter- und Wildpflanzenmarkt)
  • 21. Mai, Standaktion Neophyten, in Luzern (Waldtag am Rotsee)
  • 16. bis 18. Juni, Arten ohne Grenzen, Schweiz (Aktionstage)

Weiterführende Informationen

  • Umweltberatung Luzern, info@umweltberatung-luzern.ch, Neophytenluzern.ch, 041 412 32 32
  • Dienststelle Landwirtschaft und Wald, neophyten.lawa@lu.ch, lawa.lu.ch, 041 925 10 00

Förderprogramm zur Wärmedämmung von Gebäuden

Das kantonale Förderprogramm für die Wärmedämmung von Gebäuden ist im ersten Quartal gut angelaufen. 117 Gesuche wurden bereits bewilligt und weitere 60 sind eingereicht worden und werden zurzeit geprüft (Stand 31. März 2017). Nach der Zusicherung von zirka 1,8 Millionen Franken stehen 2017 im Kanton Luzern noch über 10 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudehüllensanierungen zur Verfügung. Das Geld stammt aus der nationalen CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind eingeladen ein konkretes Sanierungsprojekt einzureichen.

Das Gebäudeprogramm fördert die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Anspruch auf Fördergeld besteht, wenn mindestens eine Fläche von 50 Quadratmetern saniert wird, bzw. der Förderbeitrag von Fr. 3'000 überschritten wird. Förderberechtigt sind Gebäude mit einer Baubewilligung vor dem Jahr 2000.

Energiespareffekt durch Wärmedämmung wirkt schnell

Obwohl die Wärmedämmung selber auch Energie verbraucht, spart sie viel mehr Energie ein, als für Herstellung, Montage und spätere Entsorgung aufgewendet werden muss. Man spricht dabei von der «grauen Energie». Graue Energie ist versteckte Energie. Sie verbirgt sich in allen Konsumgütern. Es ist jene Energie, die für die Herstellung, den Transport oder die Lagerung aufgewendet wurde. Diese graue Energie muss mit dem Energiespareffekt der Wärmedämmung verglichen werden. Je nach Dämmmaterial und Dämmstärke spart eine Wärmedämmung nach 2 bis 5 Jahren mehr Energie ein als graue Energie investiert wurde.

Raumwärmeverbrauch dank Wärmedämmung in der Schweiz sinkend

Zwei Drittel der Endenergie verbraucht ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt für das Heizen. Das Heizen der Gebäude zählt mit dem Verkehr und dem Gewerbe zu den grössten Energieverbrauchern der Schweiz. Es lohnt sich in die Gebäudehüllen zu investieren. Das zeigt die Entwicklung der letzten 15 Jahre: Trotz Bevölkerungszunahme und mehr beheizter Wohnfläche konnte der Raumwärmeverbrauch in der Schweiz um über 5 Prozent reduziert werden. Es sind aber weitere Anstrengungen nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Nach wie vor werden rund 70 Prozent der Raumwärme mit Heizöl oder Erdgas erzeugt. Für eine warme Stube fliessen so Jahr für Jahr rund fünf Milliarden Franken in Öl- und Gasförderländer.

Die Energieberatung Luzern (www.energie.lu.ch, energie@umweltbetratung-luzern.ch, Telefon 041 412 32 32) hilft als neutrale Beratungsstelle weiter. Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden.

Allgemeine Verwaltung

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung an die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grosswangen zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 31. Mai 2017, 20.00 Uhr, in der Meilihalle.

Traktanden

1.    Rechnung 2016

1.1     Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission
1.2     Genehmigung der folgenden Rechnungen:
           a)    der Laufenden Rechnung
           b)    der Bestandesrechnung
           c)    der Investitionsrechnung
1.3     Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses von Fr. 1'202'718.14
1.4     Bewilligung eines Rabattes von 1/10 Einheit auf die ordentliche Steuern 2017
1.5     Kenntnisnahme vom Jahresbericht des Gemeinderates und der Schulpflege

2.    Abrechnung Sonderkredit Sanierung Schulhausstrasse

3.    Abrechnung Sonderkredit Sanierung Kanalisation Schulhausstrasse

4.    Abrechnung Sonderkredit Ortsplanung inklusive Siedlungsleitbild

5.    Teilrevision Ortsplanung

6.    Sonderkredit für den Neubau der Rotbrücke von Fr. 415'000.00

7.    Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur Einsichtnahme auf (§ 22 des kantonalen Stimmrechtsgesetzes). Jeder Haushaltung wird die Botschaft des Gemeinderats zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei der Gemeindeverwaltung liegt auch ein Rechnungsauszug mit den Detailangaben zur Einsicht auf oder kann dort bezogen werden. Im Übrigen können die Unterlagen auch im Internet unter www.grosswangen.ch heruntergeladen werden.

Wir laden die Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich ein.

Neuzuzüger-Brunch

Alle rund eineinhalb Jahre wird in Grosswangen ein Neuzuzüger-Brunch im Betagtenzentrum Linde durchgeführt. Eingeladen sind alle Personen, welche sich innert den letzten eineinhalb Jahren in Grosswangen angemeldet haben. Am 8. April 2017 fand wieder ein Brunch statt. Insgesamt rund 60 Personen folgten der Einladung und wurden vom Gemeinderat, von der Schulpflegepräsidentin, vom Kirchenratspräsidenten und vom Präsidenten des Gewerbevereins begrüsst. Das Küchenteam des Betagtenzentrums Linde verstand es einmal mehr, ein reichhaltiges und feines Buffet zu präsentieren.