Suche Login
Menü

Ausgabe 31.01.2020

Soziale Wohlfahrt

Fehler bei der Berechnung der Prämienverbilligung 2020

Die Ausgleichskasse Luzern hat im Januar 2020 rund 35'000 Entscheide für die Prämienverbilligung 2020 erstellt. Bei der Berechnung des eigenen Prämienanteils wurde irrtümlich ein Wert von 0.0002 Prozentpunkten verwendet. Der richtige Wert liegt bei 0.00015 Prozentpunkten pro Franken des massgebenden Einkommens. Der Fehler wurde bei einer internen Systemkontrolle festgestellt. Betroffen sind rund 14'000 Fälle, welche zwischen dem 3. und 20. Januar 2020 versendet wurden. Nicht betroffen sind somit die im November 2019 erstellten Entscheide für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie die Verfügungen ab 21. Januar 2020. Alle Entscheide ohne Berechnung mittels Prozentpunkten sind ebenfalls korrekt. Alle Prämienverbilligungs-
bezügerinnen und -bezüger, welche eine fehlerhafte Verfügung erhalten haben, werden in den nächsten Tagen automatisch eine korrigierte Verfügung erhalten. Bei allen betroffenen Neuberechnungen kommt es zu höheren Ansprüchen oder keiner Veränderung des ausbezahlten Betrags. Es kommt zu keinen Rückforderungen. Die Ausgleichskasse Luzern entschuldigt sich für dieses Versehen.

Umwelt und Raumordnung

Gemeindeschätzer Toni Egli

Toni Egli, Grüt 2, trat als Gemeindeschätzer für Katasterschatzungen per 31. Dezember 2019 zurück. Er wirkte 23 Jahre als Vertreter der Gemeinde Grosswangen bei den Schatzungen mit. Der Gemeinderat bedankt sich bei Toni Egli für seine geleistete Arbeit und für seinen grossen Einsatz. Die Schatzung der Miet- und Katasterwerte von Grundstücken wird künftig deutlich vereinfacht. Das bisherige Schatzungsgesetz wird per 1. Januar 2022 aufgehoben und die Bestimmungen für die Immobilienbewertung werden ins Steuergesetz integriert.

Bauwesen

Baugesuche reichten ein:

  • Lustenberger-Huber Eliane, Bruwald 2a, Neue Fensteranordnung, Einbau Aufenthaltsraum mit Betriebs-WC
  • Burri Sandra und Armin, Kalofenweid 37, Erweiterung Wohnhaus

Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Siegenthaler Judit, Grüt 1, Einbau 2 ½-Wohnung im UG
  • Brun Markus und Silvia, Wellberg 2, Erstellung begrünte Böschung, Neubau Bienenhaus und Erstellung unterirdischer Regenwassertank
  • Baumeler Philipp, Stettenbach 8, Erstellung Mist- und Waschplatz, Erweiterung Laufhof und Erstellung Siloballenlagerplatz
  • Eifert Mathias, Winkelstrasse 8, Neubau Swimming Pool

    Finanzen und Steuern

    Einreichen Steuererklärung 2019

    Zwischen dem 1. und 15. Februar 2020 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2019 versandt. Bereits füllen rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir bedanken uns, dass dieser effiziente Weg zur Erledigung der Steuererklärung gewählt wird. Die Steuererklärungssoftware für das Jahr 2019 wird anfangs Februar 2020 auf der Homepage der Dienststelle Steuern für den Download aufgeschaltet: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung.

    eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
    Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.

    Die Steuererklärung wie bisher einreichen
    Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.

    Fristverlängerungen am Online-Schalter
    Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Webseite der Dienststelle Steuern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch). Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können Sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2020, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2020 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.

    Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2020. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100 % der Steuererklärungen 2019 einzureichen sind.

    Wir danken für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2020. Für Auskünfte stehen die Mitarbeitenden des Steueramtes jederzeit gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per E-Mail unter steueramt@grosswangen.ch zur Verfügung.