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2. Ausgabe 20.03.2020

Allgemeine Verwaltung

Zugang zur Gemeindeverwaltung ab sofort nur in dringenden Fällen möglich

Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sowie zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden
Für den Gemeinderat Grosswangen hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden oberste Priorität. Der Gemeinderat steht uneingeschränkt hinter den vom Bundesrat und der Luzerner Regierung angeordneten Massnahmen. Gerade in der jetzigen Situation ist Rücksicht und Solidarität gefragt, wofür sich der Gemeinderat bei der Bevölkerung im Voraus herzlich bedankt.

Als Ergänzung hat der Gemeinderat für die Gemeinde Grosswangen folgende zusätzliche Schutzmassnahme getroffen:

Zugang zur Gemeindeverwaltung ab sofort nur in dringenden Fällen möglich
Alle Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden bis auf weiteres angeboten. Allerdings ist der persönliche Schalterkontakt bei der Gemeindeverwaltung nur noch für unbedingt notwendige persönliche Kontakte mit vorgängiger telefonischer Anmeldung aufrechterhalten.

Sämtliche übrigen Dienstleistungen (Ausnahme «Tageskarte Gemeinde») können uneingeschränkt Online (www.grosswangen.ch), via E-Mail (gemeinde@grosswangen.ch) oder per Telefon (041 984 28 80) bezogen werden. Unterlagen sind ausschliesslich via E-Mail, via Post oder durch Einwurf im Gemeindebriefkasten neben der Eingangstüre zur Gemeindeverwaltung einzureichen.

Sofern eine Einwohnerin oder ein Einwohner auf eine öV-Fahrt angewiesen ist und in diesem Fall das Angebot «Tageskarte Gemeinde» beanspruchen möchte, so können sich diese per E-Mail oder per Telefon bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen entsprechend melden und mit Begründung eine Tageskarte Gemeinde beantragen.

Diese Massnahmen gelten ab sofort und bis auf weiteres.

Wir danken für das Verständnis.

Gemeinderat Grosswangen