Kommunales Strassennetz – Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen: Öffentliche Auflage wird verschobenIm Luzerner Kantonsblatt und im Wanger Blättli wurde informiert, dass das Strassenverzeichnis und der dazugehörige Plan über die Strasseneinreihung vom 1. bis 30. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.
Die öffentliche Auflage wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da die Gemeindeverwaltung Grosswangen wegen dem Coronavirus zurzeit geschlossen ist.
Hinweis zur KartonsammlungAm Donnerstag, 2. April 2020 findet die Kartonsammlung statt. Es wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit neben Karton teilweise auch Materialien wie Plastik, Sagex und Styropor bereitgestellt wurden. Diese können jedoch nicht eingesammelt werden und bleiben entsprechend zurück. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Kartonsammlung lediglich Karton abtransportiert wird.
Häckselservice am 16. April 2020Am Donnerstag, 16. April 2020 findet der Häckselservice statt. Bei vielen Anmeldungen ist es möglich, dass der Häckselservice erst am Freitag oder Montag ausgeführt wird.
Anmeldungen sind online unter www.grosswangen.ch (Online-Schalter), per E-Mail an
gemeinde@grosswangen.ch oder per Telefon 041 984 28 80 bis spätestens zwei Tage vor dem Häckseltermin möglich.
Wenn das Häckselgut selber verwendet wird, ist der Häckseldienst gratis. Bei Abtransport des Kompostmaterials werden Fr. 20.00 Transportkosten-Beitrag sowie Fr. 5.00 Entsorgungskosten pro angefangenen halben m³ verrechnet.
Alteisensammlung vom 4. April 2020; AbgesagtDie Alteisensammlung und Sammlung elektronischer Geräte vom Samstag, 4. April 2020 ist aufgrund des Coronavirus abgesagt. Die nächste Sammlung findet am Samstag, 7. November 2020 von 9.00 bis 11.00 Uhr beim Parkplatz Meili-Schulhaus statt. Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Hunde an die Leine zum Schutz der WildtiereVom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.
Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit geleistet, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit Fr. 100.00 gebüsst.
Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Die Busse bei Missachtung des Leinenzwangs in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt Fr. 150.00.
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
BauwesenBaugesuch reichte ein:
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Baubewilligung ist erteilt worden:
- Party-Bus Immobilien GmbH, Gewerbe Mooshof 10, Umbau Betriebsgebäude