Coronavirus: Aktuelle Informationen für unsere Steuerkunden
Aufhebung Zahlungsaufschub für Steuern und Gebühren
Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat der Regierungsrat Massnahmen verabschiedet, um das Risiko von Liquiditätsengpässen in der Wirtschaft und insbesondere bei den KMU etwas zu mindern. So wurden seit Ende März 2020 für Steuern und Gebühren keine Mahnungen mehr verschickt. Für das Steuerwesen wurde festgehalten, dass bis Ende Mai 2020 keine neuen Betreibungen angehoben werden. Überdies hat bis zum 19. April 2020 der schweizweite Rechtsstillstand im Betreibungswesen gegolten.
Der Rechtsstillstand im Betreibungswesen wurde vom Bundesrat nicht verlängert. Das Einleiten und Fortsetzen von Betreibungen ist somit grundsätzlich wieder möglich. Damit die kantonale Verwaltung neue Betreibungen einleiten kann, muss das Mahnwesen wieder eingesetzt werden. Für das Steuerwesen und den Gebührenbezug soll eine analoge Regelung gelten. Entsprechend sind ab dem 18. Mai 2020 die Mahnprozesse wieder zu starten und ab 1. Juni 2020 neue Betreibungen möglich.
Mahnungen Steuererklärungen 2019
Der Versand der Mahnungen für die Steuererklärungen 2019 wird auf Mitte Juni 2020 verschoben. Die generelle Frist für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird damit faktisch bis 31. Mai 2020 verlängert.
Akontorechnungen 2020
Die Verarbeitung der Akontorechnungen 2020 wird auf August 2020 verschoben. Unter Berücksichtigung der Sommerferien werden die Akontorechnungen am 26. August 2020 zugestellt, zahlbar bis 31. Dezember 2020. Sollte die Akontorechnung 2020 zu hoch sein, melden Sie sich bitte beim Steueramt, damit diese angepasst werden kann. Kurzarbeiten und Lohnausfälle wegen dem Coronavirus können die Faktoren stark beeinflussen, wir helfen Ihnen gerne weiter (Tel. 041 984 28 90 oder steueramt@grosswangen.ch).
Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt (Teil-)Zahlungen vorzunehmen, wenn der Steuerbetrag nicht auf einmal per 31. Dezember 2020 beglichen werden kann. Bei Bedarf kann Ihnen das Steueramt gerne Einzahlungsscheine aushändigen.
Fälligkeit Hundesteuer 2020Anfang Mai 2020 wurden die Hundesteuerrechnungen für das Jahr 2020 versandt. Als Grundlage für die Rechnungsstellung gilt die AMICUS-Datenbank. Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer zu entrichten. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche keine oder eine unvollständige Rechnung erhalten haben, werden aufgefordert, dies bei der Gemeindeverwaltung zu melden (Tel. 041 984 28 85 oder gemeinde@grosswangen.ch).
§ 7d Kantonale Verordnung über das Halten von Hunden, Meldepflicht:
Halterinnen und Halter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, haben dies innert zehn Tagen zu melden. Ebenso müssen sie den Tod eines Hundes melden.
Wir fordern Sie hiermit auf, Ihrer Pflicht als Hundehalter nachzukommen und Ihre Hunde registrieren zu lassen. Besten Dank.