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Ausgabe 30.09.2020

Allgemeine Verwaltung

Neue AmtsperiodeNeue Amtsperiode

Der Gemeinderat Grosswangen startete am 1. September 2020 in neuer Zusammensetzung in die Amtsperiode 2020 bis 2024.

(von links) Ressortleiter Finanzen, Cornel Erni, Ressortleiterin Bildung, Monika Meier, Gemeindeschreiber René Unternährer, Gemeindepräsident Beat Fischer, Ressortleiterin Soziales, Brigitte Bösch und Ressortleiter Bau, Heinz Herzog

Öffentliche Sicherheit

Sanierung Schiessanlage FeldgassSanierung Schiessanlage Feldgass

Die Bauarbeiten der Sanierung Schiessanlage Feldgass wurden Mitte September 2020 aufgenommen. Die Sanierung (erweiterte Variante) dauert ca. drei Wochen.

Umwelt und Raumordnung

Häckselservice am 15. Oktober 2020

Am Donnerstag, 15. Oktober 2020, findet der nächste Häckselservice statt. Bei vielen Anmeldungen ist es möglich, dass der Häckselservice erst am Freitag oder Montag ausgeführt wird. Die Bevölkerung wird gebeten, das Häckselmaterial geordnet hinzulegen.

Zum Teil erfolgen die Anmeldungen über Rolf Wälti, Leier Werkdienst oder Meinrad Tschopp, Eigentümer der Häckselmaschine. In Zukunft nimmt nur noch die Gemeindeverwaltung die Anmeldungen entgegen. Anmeldungen sind online unter www.grosswangen.ch (Online-Schalter, Bauamt), per E-Mail an gemeinde@grosswangen.ch oder per Telefon 041 984 28 80 bis spätestens zwei Tage vor dem Häckseltermin möglich.

Wenn das Häckselgut selber verwendet wird, ist der Häckseldienst gratis. Bei Abtransport des Kompostmaterials werden Fr. 20.00 Transportkosten-Beitrag sowie Fr. 5.00 Entsorgungskosten pro angefangenen halben m³ verrechnet.

Hecken und Sträucher zurückschneiden

Im Herbst wird es Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs, Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. So helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu gefährlichen Verkehrsunfällen mit bösem Erwachen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer werden.

Gemäss Strassengesetz sind die Grundeigentümer verpflichtet, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von einhängenden Ästen und ausladenden Hecken freizuhalten. Ebenfalls sind Sträucher und Bäume im Sichtbereich von Einmündungen, Kreuzungen und Zufahrten sowie bei Beleuchtungen zurückzuschneiden. Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4.5 m im Fahrbahnbereich und 2.5 m bei Trottoirs. In Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen Sträucher und Hecken nicht höher als 60 cm sein, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird.

Die Grundeigentümer sind im Interesse der Verkehrssicherheit und Abwendung von Haftungsfragen gebeten, den notwendigen Baum- und Strauchschnitt im Herbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und Ihre Mithilfe.

Bauwesen

Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Mehr René und Christine, Pintenmatte 41, Neubau Pool
  • Krasniqi Gani und Besa, Kalofenweid 4, Neubau Doppelgarage und Einbau Swimmingpool im Garten