Reduzierte Öffnungszeiten der GemeindeverwaltungDer Schalter der Gemeindeverwaltung ist ab Montag, 26. Oktober 2020, bis auf weiteres nur noch am Vormittag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, geöffnet. Telefonisch bleibt die Gemeindeverwaltung vormittags und nachmittags zu den ordentlichen Bürozeiten erreichbar. Aufgrund der verschärften Massnahmen bitten wir Sie, die Verwaltung nur zu besuchen, wenn es dringend notwendig ist. Sämtliche Dienstleistungen können auch telefonisch oder auf elektronischem Weg erbracht werden.
Falls Sie in Ausnahmefällen ausserhalb der Öffnungszeiten unsere Dienstleistungen beanspruchen möchten, können Sie gerne vorgängig einen Termin vereinbaren.
Ausserdem gilt in der Gemeindeverwaltung Grosswangen die Maskenpflicht. Besten Dank für Ihr Verständnis und Mitwirken.
Coronavirus, neue MassnahmenDer Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.
Ab Montag, 19. Oktober 2020, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem empfiehlt der Bundesrat wieder Homeoffice.
Die Maskenpflicht gilt auch für alle Infrastrukturen der Gemeinde. Für die Vereine heisst dies, dass die Masken bis zum Sitzplatz im Proberaum und bis in die Halle, also im Eingangsbereich und in den Garderoben, getragen werden müssen. Sämtliche vom Bund verordneten Massnahmen sind zwingend einzuhalten.