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Ausgabe 09.12.2020

Allgemeine Verwaltung

Gemeindeverwaltung, Öffnungszeiten während den Feiertagen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an folgenden Tagen geschlossen:

  • Donnerstag, 24. Dezember 2020 (Heiligabend)
  • Freitag, 25. Dezember 2020 (Weihnachten)
  • Donnerstag, 31. Dezember 2020 (Silvester)
  • Freitag, 1. Januar 2021 (Neujahr)

An den anderen Werktagen ist der Schalter der Gemeindeverwaltung am Vormittag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, geöffnet. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Ressortleiter Finanzen, Cornel Erni, tritt als Gemeinderat zurück

Der Ressortleiter Finanzen, Cornel Erni, hat per 31. Mai 2021 seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt sehr. Cornel Erni ist seit dem 1. September 2008 im Gemeinderat. Er wird als kompetentes und offenes Gemeinderatsmitglied sehr geschätzt, ebenso die sehr gute und respektvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen. Als versierter Finanzfachmann ist er seit über 12 Jahren für die finanziellen Belange der Gemeinde zuständig. Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Bevölkerung bedanken sich bereits jetzt für die immense Arbeit, welche Cornel Erni in seiner Amtszeit geleistet hat.

Den Termin für die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Wegfall Gemeindearbeitsamt Grosswangen ab 1. April 2021

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen und das revidierte Gesetz soll 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.

Die Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug des AVIG als Kooperationspartner der regionalen Arbeitsvermittlungszentren eine Schlüsselrolle. Sie haben den Erstkontakt mit den Stellensuchenden. Die Komplexität der Aufgabenstellung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Fachkompetenz, Engagement und Flexibilität. Auf diese Werte und die konstruktive Zusammenarbeit kann sich WAS wira Luzern, insbesondere der Bereich Arbeitsmarkt seit langer Zeit stützen. In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.

WAS wira Luzern hat den Gemeinden angeboten, den Zeitpunkt der Übergabe zu wählen. Das Arbeitsamt der Gemeinde Grosswangen fällt per 1. April 2021 weg. Für Grosswangen ist weiterhin das RAV Wolhusen zuständig.

Was bleibt voraussichtlich gleich:

  • Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.
  • Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.
  • Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.

Was wird neu:

  • Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z.B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat etc.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.
  • Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.

    Der Bereich Arbeitsmarkt WAS wira Luzern setzt alles daran, die Dienstleistungen in der gleichen Qualität weiterzuführen. Einige Abläufe werden effizienter, da die Anmeldung systemtechnisch erfolgen kann und die Übermittlungszeit Gemeinde > RAV oder Gemeinde > Arbeitslosenkasse wegfallen. Jedoch bedarf es von der stellensuchenden Person mehr Eigeninitiative, sei es sich auf das elektronische Medium einzulassen sowie die Antragsformulare zur Arbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenkassen vollständig und richtig auszufüllen. Nur ein vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllter Antrag kann im System verarbeitet werden. Nachfragen führen zu Verzögerungen, die ihrerseits zu Verzögerungen der Auszahlungen führen können.

    WAS wira Luzern ist überzeugt, dass die Änderungen der AVIG-Revision betreffend die stellensuchenden Personen mit Hilfe der Bevölkerung des Kantons Luzern und der betroffenen Institutionen einwandfrei umgesetzt wird und dankt heute bereits für den Einsatz im 2021.

    Umwelt und Raumordnung

    Bauwesen

    Baugesuch reichte ein:

    • Schmid Samuel, Grüt 1, Verschiebung Mistplatte, Erstellung zwei Ausläufe