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Ausgabe 27.01.2021

Allgemeine Verwaltung

Ersatzwahl Gemeinderat, Ressortleiter Finanzen

Wie im Wanger Brief vom 9. Dezember 2020 informiert wurde, hat Ressortleiter Finanzen, Cornel Erni, seinen Rücktritt per 31. Mai 2021 bekanntgegeben. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds auf den ordentlichen Abstimmungstermin vom 13. Juni 2021 festgelegt. Wahlvorschläge können bis am Montag, 26. April 2021, 12.00 Uhr, eingereicht werden.

Anordnung einer Ersatzwahl

Öffentliche Sicherheit

Sirenentest am 3. Februar 2021

Die Sirenen als Kernelement im Gesamtsystem zur Alarmierung der Bevölkerung werden jährlich überprüft. Im Ereignisfall können die Sirenen nur zuverlässig alarmieren, wenn sie auch richtig funktionieren. Am Mittwoch, 3. Februar 2021, ab 13.30 Uhr findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Wie in den beiden letzten Jahren werden auch die Alertswiss-Kanäle getestet.

Mit den 2018 neu lancierten Alertswiss-App und -Webseite hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz das Instrumentarium im Bereich der Ereigniskommunikation erweitert: Alertswiss ist der Warnsender der Kantone und des Bundes. Richtig eingesetzt, schützt Alertswiss die Menschen und deren Lebensgrundlagen. Dies, indem die Bevölkerung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt korrekt und umfassend informiert wird. Bei einem Ereignis kann auch ohne ein Sirenenalarm eine Meldung via Alertswiss verbreitet werden. Mit Alertswiss erhält die Bevölkerung auch bei kleinräumigen Ereignissen wie bei einem drohenden Murgang oder verschmutztem Trinkwasser eine Warnung mit Verhaltensempfehlungen. Parallel zur ersten Auslösung des Sirenenalarms wird am 3. Februar 2021 auf den Handys eine Informationsmeldung ausgelöst. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme.

Kultur und Freizeit

Info des Kulturkreises Grosswangen: Kunstparcours vorübergehend unterbrochen

Leider zwingen uns die aktuellen Coronamassnahmen dazu, auch unseren Kunstparcours Blickpunkt vorläufig zu unterbrechen. Wir tragen somit ebenfalls zur Eindämmung des Coronavirus bei. Sobald es die Umstände zulassen, werden wir versuchen, den Kunstparcours Blickpunkt weiterzuführen. Der Kulturkreis informiert Sie zu gegebener Zeit auf allen Medien über Aktuelles. Bleiben Sie gesund.

Umwelt und Raumordnung

Teilrichtplan Siedlungsbegrenzung Region Sursee-Mittelland

Im Sinne von § 13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern liegen folgende Unterlagen öffentlich auf:

  • Teilrichtplan Siedlungsbegrenzung Region Sursee-Mittelland (Richtplan-Text und Übersichtsplan 1:25'000)
  • Erläuterungsbericht (mit orientierendem Charakter)

Die Unterlagen liegen vom 25. Januar 2021 bis 23. Februar 2021 auf der Geschäftsstelle des Regionalen Entwicklungsträgers Sursee-Mittelland, Centralstrasse 9, 6210 Sursee, sowie unter www.sursee-mittelland.ch öffentlich auf und können eingesehen werden.

Personen, Organisationen und Behörden im Perimeter des Richtplans können sich gemäss §§ 6 und 13 PBG bis spätestens 23. Februar 2021 (Datum des Poststempels) zu den Unterlagen äussern. Eingaben sind schriftlich und im Doppel an den Regionalen Entwicklungsträger Sursee-Mittelland, Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten.

Bauwesen

Baugesuche reichten ein:

  • Gerber Pius und Mary, Hauelen 34, Umbau Einfamilienhaus (Umnutzung Garage in Büro und Anpassung Fassade)
  • Glauser Andrea, Aecherlig, Ersatzneubau Schweinezuchtstall mit Remise, temporäre Strassenumleitung

Finanzen und Steuern

Einreichen Steuererklärung 2020

Anfangs Februar 2021 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2020 verschickt. Die grosse Neuerung bei den Steuern 2020 wird die neue Steuersoftware zum Ausfüllen der Steuererklärung sein. Die Benutzeroberfläche und die Benutzerführung wurden vollständig neu designt. Alle bisherigen Funktionalitäten des Programms bleiben aber erhalten. Wir danken Ihnen, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Die Steuererklärungssoftware für das Jahr 2020 wird ab 01.02.2021 auf der Homepage der Dienststelle Steuern für den Download aufgeschaltet: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung

eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling. Eine CD-ROM gibt es ab Steuerperiode 2020 nicht mehr.

Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.

Fristverlängerungen am Online-Schalter
Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Webseite der Dienststelle Steuern (www.steuern.lu.ch) aufgeschaltet. Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können Sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2021, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2021 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.

Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2021. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100 % der Steuererklärungen 2020 einzureichen sind.

Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2021. Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per E-Mail unter steueramt@grosswangen.ch zur Verfügung.