Damit Einwohnerregister in den Gemeinden und Städten korrekt geführt werden können, ist die Einwohnerkontrolle auf die Unterstützung von Liegenschaftsverwaltungen und der Vermieterschaft angewiesen. Im Kanton Luzern ist die Drittmeldepflicht mit § 17 im Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Diese Meldungen können neu unter dem Link www.drittmeldung.ch erfasst werden.
Die Lösung wurde von den Kantonen Zürich und Aargau finanziert und realisiert. Sie wollen die Einstiegsschwelle für weitere interessierte Kantone tief halten. Mit den Beiträgen zu Onboarding und Betrieb steht sie nun auch dem Kanton Luzern zur Verfügung.
Die Benutzenden können ohne spezifisches Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zu Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden, je nach Browsereinstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen. Die Meldungen dienen der Unterstützung für die Einwohnerkontrollen und ersetzen die An-, Um- und Abmeldung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht.
Die Einwohnerkontrolle Grosswangen bittet die Vermieter, ihnen die Meldungen direkt über die neue Plattform zuzustellen. Dies erleichtert die Verarbeitung der Ein- und Auszüge.
Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Besten Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.