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Ausgabe 21.06.2017

Kultur und Freizeit

Lärmemission bei Veranstaltungen und Festivitäten im Kalofenareal

Grosswangen hat ein reges Vereinsleben und viele Vereine mit regionaler und nationaler Ausstrahlung. Die Vereine sind aktiv und organisieren Wettkämpfe und Anlässe auch auf dem Kalofenareal. Die Veranstaltungen unterstützen den Zusammenhalt unter den Mitgliedern und mit den Einnahmen können ein Teil der vielen Verpflichtungen der Vereine gedeckt werden. Unteranderem fördern die Vereine mit diesen Mitteln den Nachwuchs und ermöglichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung der Grosswanger Jugend. Der Gemeinderat unterstützt diese Aktivitäten der Vereine und ist sich dem grossen Nutzen für unsere Gemeinde und Gesellschaft bewusst.

Die Anlässe auf dem Kalofenareal führen aber auch immer wieder zu Reklamationen wegen den Lärm- und Verkehrsemissionen. Insbesondere der seit 15 Jahren durchgeführte Gym Day, mit weit über tausend Mitwirkenden, gibt immer wieder Anlass zu Beanstandungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Aber auch andere Anlässe wie Kubb Turnier, Fashing Party Night oder Jubiläumsanlässe weiterer Vereine setzen auf viel Verständnis der betroffenen Nachbarn.

Der Gemeinderat hält sich bei der Bewilligung von solchen Anlässen an die gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien. Auch werden mit der Bewilligung weitere Auflagen an die organisierenden Vereine gemacht (Betriebszeiten, Parkplatzkonzept, Lautstärken, etc.). Für zukünftige Veranstaltungen sucht der Gemeinderat mit den betroffenen Vereinen das Gespräch um weitere Massnahmen zu diskutieren, damit die Belastungen reduziert werden können. Es wird aber auch in Zukunft Verständnis, Respekt und ein rücksichtsvoller Umgang während der Durchführung solcher Anlässe von den Vereinen und den Anwohnern brauchen.

Umwelt und Raumordnung

Hinweis an alle Reiter

Das Sommerwetter lockt alle aus ihren Häusern, so auch die Reiter. Die kräftigen Tiere hinterlassen ihre Spuren. Die Hufabdrücke können im nassen Boden dauerhafte Schäden anrichten. Wir bitten deshalb alle Reiter, bei nassem Wetter nur auf befestigten Wegen zu reiten. Zusätzlich bitten wir die Reiter, die Hinterlassenschaften der Pferde auf den Strassen zu beseitigen. Besten Dank!

Hinweis an alle Hundehalter

Die Leinenpflicht für Hunde beschränkt sich auf die Zeit von April bis Juli und nur im Wald. Somit werden junge Wildtiere geschützt. Während der restlichen Zeit dürfen die Hunde überall frei herumlaufen. Wir bitten die Hundehalter, die Hunde in der Nähe von Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Betrieben trotzdem an die Leine zu nehmen. Durch die freilaufenden Hunde fühlen sich einige Menschen und Hoftiere bedroht. Besten Dank für Ihr Verständnis.