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Ausgabe 14.09.2022

Bildung

Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener, Bildungsgutscheine

Seit September 2020 bietet der Kanton Luzern Bildungsgutscheine im Wert von Fr. 500.00 und ein ausgebautes Kursangebot in Lerntechnik, Deutsch, Allgemeinbildung, Informatik, Kommunikation und Bedienen von Computer, Tablet, Handy auf www.besser-jetzt.ch/luzern an. Mit der Förderung der Grundkompetenzen sollen Kursteilnehmende bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und vermehrt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Aufgrund der regen Nutzung der Gutscheine wird das Pilotprojekt verlängert und bis Ende 2022 weitergeführt. Nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs darf ein zweiter Gutschein im selben Jahr bezogen werden. Der Gutschein ist nur gültig, wenn mindestens 60 % der Kurslektionen besucht wurden.

Interessierte Personen können sich ohne Voranmeldung im Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ) in Luzern kostenlos beraten lassen. Jeden zweiten Dienstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr, ist eine Fachperson für Fragen im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener, zum Kursangebot und den Bildungsgutscheinen vor Ort.

Bildungsgutscheine im Wert von Fr. 500.00 können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.besser-jetzt.ch/luzern.

Soziale Wohlfahrt

Zwischenbilanz Gemeindezuweisung: Grosswangen erfüllt Aufnahmesoll von 75 % ab 1. Oktober 2022

Im Juni 2022 wurden 74 Luzerner Gemeinden verpflichtet, innert 10 Wochen gemäss dem durch den Luzerner Regierungsrat festgelegten Verteilschlüssel pro 1'000 Einwohnende 23,5 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen. Zehn der betroffenen Gemeinden haben die per 1. September 2022 geforderten 75 % ihres Aufnahmesolls erfüllt. 64 Gemeinden haben die geforderten 75 % ihres Aufnahmesolls nicht erfüllt und müssen insgesamt noch rund 1'800 Plätze schaffen. Seit dem 1. September 2022 sind für diese Gemeinden Ersatzabgaben fällig.

Die Gemeinde Grosswangen erfüllt ihr Aufnahmesoll von 75 % ab 1. Oktober 2022 und ist ab diesem Zeitpunkt von den Ersatzabgaben befreit. Das Aufnahmesoll von 90 % per 1. Dezember 2022 wird ebenfalls erfüllt. Der Gemeinderat dankt allen Vermietern, welche ihre Wohnungen gemeldet haben und für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung stellen.

Umwelt und Raumordnung

Kartierung der Eignungsgebiete für BodenverbesserungenKartierung der Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen

In der Gemeinde Grosswangen finden Feldarbeiten zur Bodenkartierung der Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen statt. Um fruchtbaren Boden langfristig zu schützen, muss Aufbau, Zusammensetzung und Qualität des Bodens bekannt sein. Eine Bodenkarte gibt Aufschluss über die Bodeneigenschaften, -typen und -qualität sowohl in der Fläche als auch in der Tiefe. Dafür werden in einer ersten Phase pro Grosseinheit mit ähnlichen Bodeneigenschaften Bodenprofile ausgehoben, welche bei der Kartierung als Referenzpunkte dienen. Die Profile bleiben für vier bis acht Wochen bestehen. Weitere Informationen zur Bodenkartierung im Kanton Luzern sind auf den Websiten www.uwe.lu.ch/themen/Bodenschutz/Bodenkarte und www.fruchtfolgeflaechen.lu.ch aufgeschaltet. Die Karten werden anschliessend auf dem kantonalen Geoportal veröffentlicht.

Bauwesen

Baugesuch reichte ein:

  • Rösli Christian und Ineichen Gabriela, Moos 18, Umbau Wohnhaus mit Umgebung, Standortänderung Fischteich

Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Meyer Josef, Gutmoos, Schaffung von Fruchtfolgeflächen
  • Waldispühl Josef und Monika, Unterwald 2, Ersatzneubau Wohnhaus mit Standortverschiebung, Neubau Carport, Neubau Jauchegrube, Abdeckung bestehendes Jauchesilo, Sanierung bestehende Jauchegrube, Erstellung Siloballenplätze und Auslauf
  • Frohsinn Partners AG, Mühlestrasse 3, Abbruch Gebäude Nr. 41, 41 A und 50 A, Neubau Wohn- und Gewerbegebäude
  • Ant. Bonomo's Erben Immobilien AG, Am Heubächli 2, Planänderung Umnutzung Wohnung in Zahnarztpraxis