Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung trat per 01.01.2023 in Kraft.
Obligatorische Hundeausbildung
Die Teilrevision der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden bedeutet für die Ersthundehalterinnen und -halter und die Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, dass sie im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen müssen. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Das NHB kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten gemacht werden. Um das NHB zu erlangen, werden im Rahmen geeigneter Kurse den Hundehalterinnen und Hundehaltern Grundkenntnisse vermittelt, die wichtig sind für einen sicheren Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen und im öffentlichen Raum. Damit kann Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden. Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren. Halterinnen und Halter von Blindenführ- und Diensthunden und von Hunden, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden, sind davon ausgenommen eine obligatorische Hundeausbildung im Sinne des NHB zu absolvieren. Eine weitere Ausnahme bilden die Halterinnen und Halter von Hunden, die eine anerkannte Prüfung der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) bestanden haben.
Weitere Anpassungen in der kantonalen Verordnung
Freilaufende Hunde können auf landwirtschaftlichen Kulturflächen Schäden anrichten. Deshalb wird das Betretverbot im Rahmen der Teilrevision auf angebaute landwirtschaftliche Kulturen ausgeweitet. Das Mitführen und Laufenlassen von Hunden auf diesen Flächen wird ohne Einverständnis der berechtigten Personen verboten. Zudem dürfen gemäss der kantonalen Verordnung Hunde in Wäldern, an Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Da Herdenschutzhunde in ihrem Einsatz praxisgemäss nicht beaufsichtigt sind, gilt diesbezüglich für geeignete und in der Schweiz geprüfte Herdenschutzhunde eine Ausnahme. Ebenfalls eine Ausnahme gilt für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens. Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung werden verschiedene weitere Präzisierungen betreffend den Leinenzwang für Hunde mit ansteckenden Krankheiten, den Zuständigkeitsbereich des Veterinärdiensts und die Meldepflicht von Kauf, Verkauf, Abgabe oder Tod von Hunden an die Hundedatenbank vorgenommen.
Ausgabe 11.01.2023
- Gemeinde Grosswangen
- Wanger Brief
- Wanger Brief Archiv
- Ausgabe 11.01.2023
Allgemeine Verwaltung
Öffentliche Sicherheit
Die Bürgerrechtskommission hat auch dieses Jahr diverse Einbürgerungsgesuche behandelt. Im Jahr 2023 hat die Bürgerrechtskommission eine Sitzung abgehalten. Nachfolgend sehen Sie den Tätigkeitsbericht 2023.
Ausländische Staatsangehörige |
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Pendente Gesuche am 01.01.2023 |
1 |
Eingereichte Gesuche im 2023 |
7 |
Von der Bürgerrechtskommission gutgeheissene Einbürgerungsgesuche |
1 |
Behandelte und in gegenseitiger Abmachung zurückgezogene Gesuche |
1 |
Von der Bürgerrechtskommission abgelehnte Einbürgerungsgesuche |
0 |
Pendente Gesuche am 31.12.2023 |
6 |
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Schweizer Staatsangehörige |
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Pendente Gesuche am 01.01.2023 |
0 |
Eingereichte Gesuche im 2023 |
2 |
Erteilungen des Bürgerrechtes Grosswangen |
0 |
Entlassungen aus dem Bürgerrecht von Grosswangen |
2 |
Pendente Gesuche am 31.12.2023 |
0 |
Bei dieser Gelegenheit bedankt sich die Bürgerrechtskommission Grosswangen für die Mitarbeit. Nur durch Eingaben und Anregungen aus der Bevölkerung kann ein umfassendes Bild über die Gesuchstellenden gewonnen werden. Vielen Dank.
Bildung
Die Spielgruppe wurde im Jahr 1986 von der Frauengemeinschaft Grosswangen gegründet. Als selbständige Untergruppe führten ein paar motivierte Frauen die Spielgruppe im Haus durch und erweiterten das Angebot im Jahr 2003 durch die Waldspielgruppe. Die Spielgruppe ist ein freiwilliges Angebot im Vorschulalter und wird neu ab dem Schuljahr 2023/24 von der Gemeinde organisiert. Die Gemeinde Grosswangen übernimmt die Spielgruppe von der Frauengemeinschaft und führt sie nach dem angepassten Konzept weiter. Die strategische Leitung nimmt der Gemeinderat, vertreten durch die Ressortleitung Bildung, wahr. Der Gemeinderat setzt für die Organisation und Führung der Spielgruppe eine Leitung ein, welche dem Ressort Bildung unterstellt ist. Die Leiterin der Spielgruppe ist für die operative Leitung der Spielgruppe, die Organisation, die Administration und das Personal zuständig. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie das Finanzamt unterstützen die Leitung der Spielgruppe im administrativen Bereich.
Im Alter von drei Jahren können Kinder die Spielgruppe besuchen. Die Anforderungen sind sehr gering, da es ein Ablösen, Ausprobieren, Kontakteknüpfen und Integrieren sein soll. Kinder ab vier Jahren können die Waldspielgruppe besuchen. Für die vierjährigen Kinder besteht die Möglichkeit, im ersten Semester die Spielgruppe zu besuchen und im zweiten Semester den freiwilligen Zweijahreskindergarten.
Seit 2016 ist die frühe Sprachförderung im Volksschulbildungsgesetz verankert. Bisher stand es den Gemeinden offen, die frühe Sprachförderung anzubieten, nun gilt ab dem 1. August 2022 ein Angebotsobligatorium, welches bis zum 1. August 2024 umgesetzt werden muss. Die Spielgruppe Grosswangen wendet die frühe Sprachförderung seit zwei Jahren an. Das Obligatorium wird mit der Sprachstanderhebung, dem Konzept in früher Sprachförderung und dem Personal, ausgebildet in der frühen Sprachförderung, ab dem Schuljahr 2023/24 in der Spielgruppe eingeführt. Für die Ermittlung des Sprachstandes der Kinder ist eine Erhebung erforderlich. Ziel dieser Erhebung ist es zu eruieren, welche Kinder im Vorschulalter eine Sprachförderung benötigen. In der Folge sollen möglichst alle Kinder eine Spielgruppe oder ein anderes Vorschulangebot besuchen.
Die frühe Sprachförderung wird alltagsintegriert in Spielsituationen, beim gemeinsamen Znüni etc. umgesetzt und durch kurze explizite Sequenzen (u. a. Geschichten erzählen, gemeinsames Singen) ergänzt. Die frühe Sprachförderung findet in den regulären Spielgruppenstunden im Haus oder im Wald statt. Die Spielgruppenleiterin unterstützt das Kind in der sprachlichen Entwicklung. Die frühe Sprachförderung ist in einem separaten Konzept beschrieben. Die Qualitätssicherung und Evaluation finden im Rahmen des Qualitätsmanagements der Gemeinde statt. Die Spielgruppenleiterinnen verfügen über eine spezifische Weiterbildung im Bereich Sprachförderung.
Mit der Entscheidung, die Spielgruppe als eigene Dienstleistung zu führen, übernimmt die Gemeinde gleichzeitig die Mitverantwortung, die Qualität in der Spielgruppe sicherzustellen: einerseits durch fachliche und finanzielle Unterstützung (z. B. Übernahme von Weiterbildungen), andererseits indem Rechenschaft zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung eingefordert werden kann. Die Gemeinde gestaltet die förderlichen Rahmenbedingungen für das gute Aufwachsen von kleinen Kindern in der Gemeinde. Mit der frühen Sprachförderung für alle Kinder unterstützt die Gemeinde einen guten Einstieg in die Schulzeit, sie gewinnt an Standortattraktivität und zeichnet sich durch gute Angebote im Vorschulbereich aus. Diese sind die Basis für einen guten Start in die Volksschule.
Eine anregungsreiche Umgebung in Familien und Spielgruppen trägt massgeblich zum Auf- und Ausbau der Sprachentwicklung und der allgemeinen Entwicklung bei. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Spielgruppenleiterinnen bewirkt, dass sich die Kleinkinder in den verschiedenen Erziehungswelten wohlfühlen und in ihrer sprachlichen Entfaltung unterstützt werden.
Der Gemeinderat dankt der Frauengemeinschaft für die langjährige Führung der Spielgruppe. Die Gemeinde ist bestrebt, dieses wertvolle Angebot für die Kinder im Vorschulalter im Sinne einer 35-jährigen Erfahrung weiterzuführen.
Seit vielen Jahren ist die Spielgruppe Grosswangen eine Untergruppe der Frauengemeinschaft Grosswangen. In diesen Jahren stand stets das freie Spiel im Mittelpunkt. Die Spielgruppe ist ein wichtiger Schritt für alle Kinder für einen guten Start in die obligatorische Schulzeit.
Mit der Einführung der frühen Sprachförderung kommt nun eine Vielzahl neuer Aufgaben auf die Spielgruppenleiterinnen hinzu. Der Frauengemeinschaft fehlen die entsprechenden Mittel und fachlichen Ausbildungen, um dieses anspruchsvolle Projekt gemeinsam mit der Spielgruppe in Angriff nehmen zu können. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Spielgruppe ab dem Schuljahr 2023/24 in die Organisationsstruktur der Schule Grosswangen zu übergeben.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Umstrukturierung für die Spielgruppenkinder, deren Eltern und auch für die Spielgruppenleiterinnen die beste und zukunftsorientierteste Lösung ist.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Spielgruppenleiterinnen, welche in all den Jahren unter der Frauengemeinschaft die Spielgruppenkinder mit viel Herzblut und Elan begleitet haben.
Um unsere Wertschätzung der Spielgruppe gegenüber auszudrücken, suchten wir ein passendes Jahresmotto. Für die Gestaltung des neuen Jahresprogrammes "e bonti Sach" war die Spielgruppe sehr fleissig. Herzlichen Dank an alle Künstlerinnen und Künstler der Spielgruppenkinder 2022/23.
Die Frauengemeinschaft wird an der kommenden GV vom 29. Januar 2023 über die Übergabe der Spielgruppe an die Gemeinde Grosswangen berichten.
Im Namen des Vorstandes der Frauengemeinschaft Grosswangen
Lucia Krummenacher und Cécile Fischer, Co-Präsidentinnen
Umwelt und Raumordnung
Am Montag, 16. Januar 2023, beginnen die Bauarbeiten für die Bachöffnung vom Aecherligbach. Zu den Hauptarbeiten gehört der Rückbau der Panzersperren. Da die Panzersperren von der Strasse aus entfernt werden, wird eine Umfahrungsstrasse gebaut. Infolgedessen ist in diesem Bereich mit Wartezeiten und Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Um alle Arbeiten auszuführen, wird mit einer Zeitspanne von ca. 2 Monaten gerechnet.
Baugesuche reichten ein:
- Dreni Tune, Feldstrasse 2, Erstellung Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Bachmann-Rölli Sibylle, Schutz 45, Fassadensanierung mit neuen Fenstern
- Einwohnergemeinde Grosswangen, Dorfstrasse 6d und 6e, Sanierung und Erweiterung Betagtenzentrum Linde, Anbau Gemeindeverwaltung
- CKW AG Luzern, Innerdorf, Neubau Transformatorenstation