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Ausgabe 04.04.2023

Umwelt und Raumordnung

Häckselservice am 20. April 2023

Am Donnerstag, 20. April 2023, findet der nächste Häckselservice statt. Bei vielen Anmeldungen ist es möglich, dass der Häckselservice erst am Freitag oder Montag ausgeführt wird. Die Bevölkerung wird gebeten, das Häckselmaterial geordnet hinzulegen.

Anmeldungen sind online unter www.grosswangen.ch (Online-Schalter, Bauamt), per E-Mail an gemeinde@grosswangen.ch oder per Telefon 041 984 28 80 bis spätestens zwei Tage vor dem Häckseltermin möglich. Wenn das Häckselgut selber verwendet wird, ist der Häckseldienst gratis. Bei Abtransport des Kompostmaterials werden Fr. 20.00 Transportkosten-Beitrag sowie Fr. 5.00 Entsorgungskosten pro angefangenen halben m³ verrechnet.

Erstellung von Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. Januar 2019 hat der Kanton Luzern ein totalrevidiertes Energiegesetz. Mit diesem Gesetz hat der Kanton Luzern die Grundlagen geschaffen, die Energiewende voranzutreiben. Das Ziel des Kantons ist, den Anteil an erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2023 auf insgesamt 30 % des Gesamtenergieverbrauchs auf dem Kantonsgebiet zu erhöhen.

Dazu gehört unter anderem auch die Erstellung von Photovoltaikanlagen. Die Technologie der PV-Anlagen hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Strom von PV-Anlagen ist eine wirtschaftliche Alternative zu fossilen Energieträgern geworden. Dazu hat der Kanton Luzern die Richtlinien "Solaranlagen" herausgegeben. Diese gelten für thermische und photovoltaische Solaranlagen im Kanton Luzern und ersetzen alle bisherigen Merkblätter und Wegleitungen zu Solaranlagen. Mit diesen Richtlinien will der Kanton den Bau von Solaranlagen fördern und gleichzeitig erreichen, dass sich die neuen Anlagen in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern.

Was ist bei der Erstellung einer PV-Anlage zu beachten?
Sind keine öffentlichen oder privaten Interessen (wie Ortsbild, Schutzobjekt, Schutzzonen) betroffen, kann eine Solaranlage an einem Gebäude ohne Baubewilligung erstellt werden und erfolgt via Meldeverfahren. Dabei sind die Gestaltungskriterien gemäss den kantonalen Richtlinien und die kommunalen Vorgaben einzuhalten.


Das Bauamt empfiehlt Ihnen, Ihr Projekt frühzeitig zu melden. Auch steht Ihnen das Bauamt bei Fragen betreffend Gestaltungskriterien zur Seite.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie über den Online-Schalter der Gemeinde Grosswangen unter Formulare und Merkblätter Kanton Luzern oder direkt via Downloads Bauwesen - Kanton Luzern.

Ortsplanungskommission

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision fand am 14. Mai 2022 eine Informationsveranstaltung zum Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) statt. Das REL stellt die längerfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Grosswangen dar und befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs- und Landschaftsräumen. Das REL ist für die Planungstätigkeit der kommunalen Behörden wegleitend und zeigt auf, wie sich Grosswangen künftig räumlich entwickeln soll. Weiter stellt das REL ein erstes Etappenziel der Ortsplanung.

Die Ortsplanungskommission Grosswangen setzt sich aktuell intensiv mit der Überarbeitung des Bau- und Zonenreglements (BZR) auseinander. Im Vorfeld dazu sind mit den entsprechenden Anspruchsgruppen Informationsveranstaltungen geplant. Im Herbst 2023 soll das Mitwirkungsverfahren gestartet werden können.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf unserer Homepage unter Politik/Verwaltung, Verwaltung, Ortsplanungsrevision.

Hunde an die Leine zum Schutz der Wildtiere

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit Fr. 100.00 gebüsst.

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier Fr. 150.00.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Bauwesen

Baugesuche reichten ein:

  • Koch Flavio, Wellberg 7, Projektänderung Standortverschiebung Luft/Wasser-Wärmepumpe
  • Leupi Heinz, Aecherlig, neue Überdachungen Aufbereitungsplatz
  • Kappeler Ueli, Talwäldli, Neueindeckung Scheune

 
Baubewilligungen wurden erteilt:

  • Krauer Raimund und Adelheid, Winkelhalde 4, Neubau Gartengerätehaus
  • Weltert Beat, Leidenberg 2, Sanierung Vorplätze (neu Hartbelag), Erstellung Siloballenlagerplatz