Der Schalter sowie der Telefondienst des Regionalen Steueramts Ruswil ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Ausgabe 10.01.2024
- Gemeinde Grosswangen
- Wanger Brief
- Wanger Brief Archiv
- Ausgabe 10.01.2024
Allgemeine Verwaltung
Während der Bereinigung der Strassennamen wurde festgestellt, dass es unterschiedliche Bezeichnungen für die Ed.-Huberstrasse gibt. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die einheitliche Schreibweise als Ed.-Huberstrasse festgelegt wird. Die Grosswanger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Firmen werden gebeten, auf die einheitliche Schreibweise der Ed.-Huberstrasse zu achten und diese entsprechend zu verwenden.
Öffentliche Sicherheit
Die Bürgerrechtskommission hat auch dieses Jahr diverse Einbürgerungsgesuche behandelt. Im Jahr 2023 hat die Bürgerrechtskommission eine Sitzung abgehalten. Nachfolgend sehen Sie den Tätigkeitsbericht 2023.
Ausländische Staatsangehörige |
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Pendente Gesuche am 01.01.2023 |
1 |
Eingereichte Gesuche im 2023 |
7 |
Von der Bürgerrechtskommission gutgeheissene Einbürgerungsgesuche |
1 |
Behandelte und in gegenseitiger Abmachung zurückgezogene Gesuche |
1 |
Von der Bürgerrechtskommission abgelehnte Einbürgerungsgesuche |
0 |
Pendente Gesuche am 31.12.2023 |
6 |
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Schweizer Staatsangehörige |
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Pendente Gesuche am 01.01.2023 |
0 |
Eingereichte Gesuche im 2023 |
2 |
Erteilungen des Bürgerrechtes Grosswangen |
0 |
Entlassungen aus dem Bürgerrecht von Grosswangen |
2 |
Pendente Gesuche am 31.12.2023 |
0 |
Bei dieser Gelegenheit bedankt sich die Bürgerrechtskommission Grosswangen für die Mitarbeit. Nur durch Eingaben und Anregungen aus der Bevölkerung kann ein umfassendes Bild über die Gesuchstellenden gewonnen werden. Vielen Dank.
Kultur und Freizeit
Hier finden Sie den Veranstaltungskalender 2024. Dieser wurde aufgrund der Termineinsendungen der Vereine und Organisationen erstellt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Vereinspräsidentinnen und -präsidenten, die einen grossen Teil zur Erarbeitung des Veranstaltungskalenders beigetragen haben.
Umwelt und Raumordnung
Im Zusammenhang mit der Vorprüfung der Gesamtrevision der Ortsplanung erhielt die Gemeinde die Rückmeldung, dass nach wie vor Weilerzonen zugewiesen werden können. Darum waren die bisherigen Weilerzonen im kürzlich zur Mitwirkung aufgelegten Zonenplan nicht enthalten.
Die Weilerzonen sollen darum wieder in den Zonenplan aufgenommen werden. Dies ermöglicht erleichterte Umnutzungen von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten. Die Umnutzung von bisher nicht fürs Wohnen genutzte Bauten in Wohnbauten wird aber nicht mehr möglich sein. Auch sind keine Neubauten mehr möglich, ausser sie dienen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dies ist die Folge des angepassten kantonalen Baugesetzes, das die Weilerzonen auf Verlangen des Bundes in der Nutzung einschränken musste.
Die Weilerzonen dienen wie bisher schon der Erhaltung der Weiler "Huben", "Innerdorf-Breiten", "Oberdorf" und "Roth" und sind wichtige Bestandteile der Gemeinde Grosswangen. Die bestehenden Bausubstanzen und das typische Weilerbild ist sowohl hinsichtlich Charakter des ganzen Weilers, aber auch in Erscheinung der einzelnen Gebäude und Aussenräume zu wahren.
Es ist weiter vorgesehen, den Ortsbildperimeter, wie bisher, über die Weilerzonen zu legen und die Weilerzonen der Beratung der Bauberatung zu unterstellen.
Als Basis für die Weilerzonen gelten der bereits heutige Dorfbild- und Weilerperimeter. Die Zonengrenzen wurden einer fachlichen Argumentation und Überprüfung unterzogen. Dabei wurden auch historische Herleitungen berücksichtigt. Daraus resultieren die neuen Weilerzonen gemäss Plan. Die Gemeinde schlägt nun vor, alle Bauten innerhalb des bisherigen Ortsbildperimeters in die Weilerzone aufzunehmen. Da keine nichtlandwirtschaftlichen Neubauten erstellt werden dürfen, wird die Zonengrenze enger entlang der bestehenden Bauten geführt.
Die Bevölkerung wird nun nochmals zur Mitwirkung zum Thema Weilerzonen eingeladen.
Die öffentliche Mitwirkung findet noch bis am 26. Januar 2024 statt. In dieser Zeit können Anliegen, Änderungsvorschläge mit Begründung wie auch Hinweise und Fragen schriftlich an ortsplanung@grosswangen.ch oder Gemeindeverwaltung Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen eingereicht werden.
Die Ortsplanungskommission dankt Ihnen für Ihre aktive Teilnahme.
Im Jahr 2023 hat die Gemeinde Grosswangen 184 Tonnen Bioabfall bei der Axpo Kompogas in Wauwil entsorgt. Nach der Trockenvergärung von Bioabfällen wird die Masse als Dünger für die Landwirtschaft und Biogas für Blockheizkraftwerke (Einspeisung ins Stromnetz oder Fernwärmenetz) verwendet.