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Ausgabe 15.02.2017

Bildung

03: Realisierung von vier Kindergärten in der Schulanlage Kalofen

Realisierung von vier Kindergärten in der Schulanlage Kalofen

Im September 2016 hat der Gemeinderat entschieden, die Kindergärten Dorf (Max und Moritz) in die Schulanlage Kalofen zu integrieren. Der provisorische Kindergarten im Kalofenschulhaus soll in die Planung einfliessen. In einem Ausschreibungsverfahren für Planung und Bau konnte der Zuschlag an das Architekturbüro J. u E. Hunkeler erteilt werden.

Am 23. Januar 2017 startete die Planungs-und Baukommission (vorher Studienkommission) unter dem Präsidium von Heinz Herzog mit der ersten Sitzung. Die Aufgabe der Kommission ist insbesondere die Erarbeitung des Raumkonzepts für vier Kindergärten im Kalofenschulhaus UG 2 und der Hauswartwohnung im Meilischulhaus. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine neue Raumzuteilung für den Werkunterricht Primar und die Musikschule zu erstellen, welche die für die Kindergärten vorgesehenen Räume belegen. Der bestehende Spielplatz soll erweitert und abgegrenzt werden, sodass ein geschützter Kindergartenbereich entstehen kann.

Mit der Einführung des freiwilligen Zweijahreskindergartens und der regen Bautätigkeit werden die Schülerzahlen steigen, sodass in Zukunft ein vierter Kindergartenraum zur Verfügung stehen muss. Mit den schwankenden Schülerzahlen im Schuleintrittsbereich wird ein Wechsel zwischen drei und vier Abteilungen stattfinden. Somit kann bei nur drei Abteilungen der vierte Raum besser genutzt werden, wenn das ganze Schulangebot (Kindergarten bis Sekundarschule) in der Schulanlage Kalofen stattfindet.

Bei den Kindergärten Dorf steht nicht nur eine Sanierung an, sondern es fehlen auch Räume für integrierte Sonderschulung, integrierte Förderung, sowie ein Bewegungsraum. Diese Räume können im Kalofen geschaffen werden. Die Realisierung des Kindergartenzentrums ist für die Sommerferien 2018 geplant.

Was passiert mit den Kindergärten Max und Moritz im Dorf? Der Gemeinderat hat die Planung eingeleitet, um die Sanierungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. In Zusammenarbeit mit dem Kirchenrat soll bis Mitte Jahr in einer ersten Phase eine Bestandes Analyse mit einem Sanierungsstrategiepapier und einer Grobkostenschätzung erstellt werden. In einer zweiten Phase werden mögliche Nutzungsvarianten geprüft. Die Arbeitsgruppe wird von Christof zRotz begleitet. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag Phase eins an Christof zRotz, Leuenberger Architekten AG, Sursee.

Finanzen und Steuern

03: Steuern 2017

Steuern 2017

Einreichen Steuererklärung 2016
Zwischen dem 06. und 17. Februar 2017 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2016 versandt. Vier von fünf Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung inzwischen elektronisch aus. Die Steuersoftware der Dienststelle Steuern wurde erweitert und ist jetzt noch bedienerfreundlicher. Sie steht ab sofort zum Download bereit: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung. Für installations- oder programmtechnische Fragen ist eine Hotline eingerichtet (Tel. 041 228 57 00, bis 31. Mai 2017, Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr). Für steuerrechtliche Fragen ist das Steueramt zuständig (Tel. 041 984 28 90).

Neu eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese neu entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.

Mit dem komplett papierlosen Steuererklärungsverfahren eFiling setzt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen innovativen Meilenstein und trägt damit dazu bei, dass die Papierberge schwinden. eFiling ist einfach, schnell, sicher und leistet einen Beitrag für eine schlanke Steuerbehörde.

Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.

Wegleitung wird künftig nicht mehr versandt
Dieses Jahr wird zum letzten Mal all jenen Steuerpflichtigen, die bisher die Steuererklärung von Hand ausgefüllt haben, eine vollständige Wegleitung als Beilage zur Steuererklärung versandt. Ab nächstem Jahr wird darauf verzichtet. Wer die Anleitung benötigt, sollte die Wegleitung 2016 deshalb für kommende Steuerjahre aufbewahren. Bei Bedarf kann diese jedoch auch künftig bestellt oder online heruntergeladen werden. 

Fristverlängerungen am Online-Schalter
Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Website der Dienststelle Steuern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch). Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit dem Geburtsdatum und der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2017, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2017 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.

Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2017. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2016 einzureichen sind.

Für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2017 bedankt sich das Steueramt bestens. Für Auskünfte werden gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per Email unter steueramt@grosswangen.ch erteilt.

Allgemeine Verwaltung

03: Bauwesen

Bauwesen

Baugesuche reichten ein:

  • Leupi Erich und Sandra, Pintenmatte 72, Sanierung Sichtschutz, Neubau Pool, Überdachung Sitzplatz, Erstellung/Erweiterung Gartenhaus
  • U+F Meyer AG, Mooshof, Neubau Betriebsgebäude
03: Einbürgerung

Einbürgerung

Die Bürgerrechtskommission Grosswangen sicherte am 9. Februar 2017 folgender Person das Bürgerrecht der Gemeinde Grosswangen zu:

  • Casciano Nadia, geb. 27. September 1992, Staatsangehörige von Italien, wohnhaft in 6022 Grosswangen, Ziegelmatte 3a

Wir gratulieren herzlich zur Zusicherung des Grosswanger-Bürgerrechtes.

Die Gesuchsunterlagen inkl. Zusicherungsentscheid gehen nun an das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zur Einholung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und zur Erteilung des Kantonsbürgerrechtes.

Grosswangen, 9. Februar 2017

Bürgerrechtskommission Grosswangen