Fälligkeit Steuern 2017Per 31. Dezember 2017 werden die Steuern 2017 zur Zahlung fällig. Alle Steuerpflichtigen, welche die Akontorechnung 2017 noch nicht beglichen haben, erhalten am 20. November 2017 eine Verfallanzeige (keine Mahnung). Das Steueramt ist Ihnen dankbar, wenn Sie den offenen Steuerbetrag bis spätestens 31. Dezember 2017 begleichen. Weicht die gestellte Rechnung von den effektiven Verhältnissen ab, empfiehlt es sich, beim Steueramt eine Anpassung der Rechnung zu verlangen. Ist es Ihnen nicht möglich, den gesamten Betrag bis Ende Jahr einzuzahlen, dann nehmen Sie doch bereits jetzt mit dem Steueramt Grosswangen Kontakt auf, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Mit dem fristgerechten Bezahlen der Steuern helfen Sie aktiv mit, dass unsere Gemeinde ihren finanziellen Verpflichtungen und Aufgaben nachgehen kann. Der Gemeinderat Grosswangen dankt allen Steuerpflichtigen für die pünktliche Bezahlung der Steuern.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir vom Steueramt unseren Kunden für die eingereichten Steuererklärungen 2016 danken. Diese wurden sehr gut und praktisch fehlerfrei ausgefüllt. Werden Korrekturen oder Ergänzungen bei der Veranlagung vorgenommen, dokumentieren wir diese auf dem Veranlagungsprotokoll. Sollten trotzdem Unklarheiten bestehen, melden Sie sich bitte bei uns auf dem Steueramt, wir helfen gerne (steueramt@grosswangen.ch oder Tel. 041 984 28 90).
Budget 2018 der Einwohnergemeinde Grosswangen weist bei einem Steuerfuss von 2,10 Einheiten einen Aufwandüberschuss von Fr. 370'100.00 aus
Gründe für das Defizit sind einerseits die Mehrbelastungen durch das Sparpaket des Kantons (KP17) und andererseits steigende Pflegefinanzierungskosten und höhere Aufwendungen bei der allgemeinen Verwaltung und der gesetzlichen Fürsorge. Ebenfalls ist der Nettoaufwand bei der Abteilung Verkehr wesentlich höher als im Vorjahresbudget. Verschiedene Strassenprojekte, welche in den vergangenen Jahren zurückgestellt wurden, sind nun im Budget 2018 der Unterhaltsgenossenschaft (UHG) enthalten, was zu einem höheren Gemeindebeitrag führt. Weiterer Mehraufwand ist bei der Abteilung Umwelt und Raumordnung zu verzeichnen. In den Bereichen öffentliche Sicherheit, Bildung, Kultur/Freizeit und Volkswirtschaft bleiben die Kosten stabil. Das Budget des Betagtenzentrums Linde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 97'700.00 ab. Der Nettoertrag bei der Dienststelle Finanzen und Steuern liegt um Fr. 260'900.00 über demjenigen des Voranschlages 2017. Höhere Erträge bei den Steuern des laufenden Jahres und Mehreinnahmen beim Finanzausgleich machen Mindererträge bei den Sondersteuern mehr als wett.
Der Voranschlag der Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 2'898'000.00 vor. Davon entfallen Fr. 1'520'000.00 auf den Baukredit für die Realisierung von zusätzlichen Kindergartenräumen im Kalofenschulhaus. Die Abstimmung für diesen Kredit erfolgt an der Urne. Weitere Kredite werden für den Ersatz des Mobiliars im Ochsensaal, für die Altlastensanierung der Schiessanlage Feldgass, für die Erneuerung des Kindergartengebäudes im Dorf, für Umbau Nasszellen/Einbau Duschen im Betagtenzentrum Linde sowie für die Sanierung der Feldstrasse und den Neubau der Brücke Rothegg in die Investitionsrechnung aufgenommen. An die Sanierung der Schiessanlage sind Beiträge von Bund und Kanton von gesamthaft über 50 % und an den Neubau der Brücke Rothegg solche von total 45 % zugesichert. Für 2018 wird mit einem Mittelbedarf von Fr. 2'246'200.00 gerechnet.
Den Finanzplanjahren 2018-2022 liegt ein Steuerfuss von 2,10 Einheiten zugrunde. Für die Jahre 2019 und 2020 muss mit einem Aufwandüberschuss gerechnet werden. Sofern sich die erwarteten Aufwand- und Ertragszahlen als nachhaltig erweisen, sollten ab 2021 die Rechnungsabschlüsse wieder ausgeglichen sein. Die Nettoschuld pro Einwohner liegt im Finanzplan der Gemeinde Grosswangen zwischen Fr. 2'133.00 (2019) und Fr. 1'264.00 (2022). Bei den Finanzkennzahlen erreicht der Selbstfinanzierungsgrad den geforderten Wert über den gesamten Planungszeitraum nicht. Dies als Folge der hohen Investitionen. Alle anderen Finanzkennzahlen werden eingehalten.
Im ganzen Budgetprozess sind die Auswirkungen des Sparpaketes des Kantons spürbar. In den Jahren 2018 und 2019 werden unserer Gemeinde dadurch Mehrkosten von rund Fr. 300'000.00 entstehen. Vor allem die Übernahme des Kantonsanteils an den Ergänzungsleistungen zur AHV belasten während zwei Jahren die Gemeinderechnung zusätzlich mit rund Fr. 270'000.00. Demgegenüber ergeben sich Einsparungen bei der Prämienverbilligung und bei der Bildung. Zudem wird sich die Steuergesetzrevision ab 2019 mit rund Fr. 100'000.00 positiv auswirken.