Einreichen Steuererklärung 2017Zwischen dem 5. und 16. Februar 2018 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2017 verschickt. Bereits rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen füllen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken Ihnen, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Die Steuererklärungssoftware für das Jahr 2017 wird anfangs Februar 2018 auf der Homepage der Dienststelle Steuern für den Download aufgeschaltet: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung.
eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.
Mit dem komplett papierlosen Steuererklärungsverfahren eFiling setzt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen innovativen Meilenstein und trägt damit dazu bei, dass die Papierberge schwinden. eFiling ist einfach, schnell, sicher und leistet einen Beitrag für eine schlanke Steuerbehörde.
Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Website der Dienststelle Steuern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch). Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit dem Geburtsdatum und der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2018, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2018 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.
Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2018. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2017 einzureichen sind.
Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2018. Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per E-Mail unter steueramt@grosswangen.ch zur Verfügung.