Suche Login
Menü

Ausgabe 31.01.2018

Allgemeine Verwaltung

Volksabstimmungen vom 4. März 2018

Am Sonntag, 4. März 2018, finden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt.

Eidgenössische Vorlage:
- Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021
- Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)"

Kantonale Vorlage:
- Volksinitiative "Zahlbares Wohnen für alle"

Die Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Volksabstimmung teilzunehmen. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten, dass die Abstimmungszettel in das grüne Couvert gelegt werden müssen. Das grüne Couvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grauen Couvert zu verstauen. Das Antwortcouvert kann entweder frankiert der Post übergeben, am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben oder in den Gemeindebriefkasten geworfen werden. Das Couvert muss bis spätestens Sonntag, 4. März 2018, 10.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen eingetroffen sein.

Umwelt und Raumordnung

Swisscom, Glasfaserausbau abgeschlossen

In den vergangenen Monaten hat Swisscom in Grosswangen, insbesondere im Siedlungsgebiet, mit den Glasfasertechnologien "Fibre to the Street" (FTTS) und "Fibre to the Building" (FTTB) das Netz modernisiert. Die Glasfasern werden bis rund 200 Meter vor die Gebäude gebaut (FTTS). Grössere Liegenschaften werden bis ins Gebäude mit Glasfaserkabel erschlossen (FTTB). Für die restliche Strecke bis in die Wohnungen und Geschäfte kommt das bestehende Kupferkabel zum Einsatz. Diese Technologien ermöglichen ultraschnelles Internet mit bis zu 500 Mbit/s. Damit können künftig Daten blitzschnell übers Internet übertragen werden und die Anschlüsse sind auch für zukünftige Anforderungen bestens gerüstet. Auf www.swisscom.ch/checker können Einwohner ihre Telefonnummer oder Adresse eingeben und prüfen, welche Leistungen und Produkte an ihrem Standort verfügbar sind.

Bauwesen

Baugesuche reichten ein:
Pastore Giuseppe und Monika, Galmet 3, Sanierung Scheunendächer (Ersatzbau)
Schurtenberger Martha, Badhus 10, Gestaltungsplan Badhus

Baubewilligungen sind erteilt worden:
Bösch Guido, Stockmatt, Ersatzneubau Gartenhaus
Müller Franz, Winkelstrasse 11, Anbau Garage und Einbau Sitzplatz in Pferdestall

Volkswirtschaft

Gemeinderat trifft sich mit Gewerbe; Voranzeige

Am Freitag, 16. November 2018, 18.00 Uhr, laden der Gewerbeverein und der Gemeinderat Grosswangen alle Gewerblerinnen und Gewerbler zu einem Infoanlass ein. Mathias Lischer, Wirtschaftsförderung Luzern, wird über die Digitalisierung in den KMU's und über die Möglichkeiten zur Unterstützung der Wirtschaftsförderung Luzern informieren. Eine persönliche Einladung folgt rechtzeitig.

Finanzen und Steuern

Einreichen Steuererklärung 2017

Zwischen dem 5. und 16. Februar 2018 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2017 verschickt. Bereits rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen füllen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken Ihnen, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Die Steuererklärungssoftware für das Jahr 2017 wird anfangs Februar 2018 auf der Homepage der Dienststelle Steuern für den Download aufgeschaltet: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung.

eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.

Mit dem komplett papierlosen Steuererklärungsverfahren eFiling setzt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen innovativen Meilenstein und trägt damit dazu bei, dass die Papierberge schwinden. eFiling ist einfach, schnell, sicher und leistet einen Beitrag für eine schlanke Steuerbehörde.

Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.

Fristverlängerungen am Online-Schalter
Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Website der Dienststelle Steuern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch). Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit dem Geburtsdatum und der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2018, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2018 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.

Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2018. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2017 einzureichen sind.

Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2018. Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per E-Mail unter steueramt@grosswangen.ch zur Verfügung.