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Ausgabe 28.02.2018

Kultur und Freizeit

Jugendraum

Die Umbauarbeiten im Kalofenschulhaus zur Realisierung der vier Kindergärten beginnen nach den Osterferien. Aus diesem Grund wird der vierte Kindergarten, der heute im Provisorium (Werkraum) untergebracht ist, gezügelt. Er wird in der Zeit vom 16. April bis zu den Sommerferien im Jugendraum eingerichtet.

Folglich bleibt der Jugendraum für die Jugendlichen ab 1. März 2018 bis nach den Sommerferien geschlossen. Auf den 28. Februar 2018 hat zudem die Jugendarbeiterin Isabelle Matz ihre Stelle gekündigt. Die Vakanz der Jugendarbeit wird infolge der bevorstehenden Umbauarbeiten und der Belegung des Jugendraumes erst auf Anfang September 2018 ausgeschrieben. Für die Zeit vom April bis Ende August 2018 sucht der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden nach geeigneten Lösungen in Sachen Jugendarbeit/Jugendraum. Weitere Infos folgen.

Umwelt und Raumordnung

Amphibienwanderung im Ostergau: Temporäre Strassensperrungen

Seit dem Jahre 1989 werden jeweils im Vorfrühling zur Laichzeit der Amphibien im Ostergau temporäre Strassensperrungen durchgeführt. Auch in diesem Jahr wird die Strasse in den nächsten Wochen in milden, feuchten Nächten, in denen grössere Amphibienwanderungen zu erwarten sind, von 19.00 Uhr bis 04.00 Uhr gesperrt. Die eigentliche Strassensperrung (Öffnung und Schliessung der Tafeln) wird der Werkdienst Willisau auf Anordnung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Sursee, übernehmen. Die Polizei wird die Einhaltung des Fahrverbotes stichprobeweise kontrollieren.

Öffentliche Auflage - Lärmsanierungsprojekt Gemeindestrassen

Im Sinn von Artikel 13 ff. der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) wird folgende Planauflage durchgeführt:

Projekt/Vorhaben: Lärmsanierungsprojekt Gemeindestrassen (Mühle- und Feldstrasse) und Gesuch um Erleichterungen bei der Sanierung (Überschreitung des Immissionswertes bei drei Liegenschaften).

Über das Gesuch um Erleichterungen bei der Mühlestrasse bzw. bei der Sanierung der Feldstrasse entscheidet die Dienststelle Umwelt und Energie. Mit der Gewährung der Erleichterungen im Sinne von Artikel 14 LSV wird der Strasseninhaber von der Pflicht zur Realisierung von weitergehenden Sanierungsmassnahmen entbunden.

Die Unterlagen zum Lärmsanierungsprojekt inklusive Gesuch um Sanierungserleichterungen liegen während 20 Tagen, vom 26. Februar 2018 bis 19. März 2018, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen, Dorfstrasse 6d, Grosswangen, zur Einsicht auf.

Allfällige Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum Gesuch für die Sanierungserleichterungen sind innert der genannten Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich und unterzeichnet im Doppel beim Gemeinderat Grosswangen einzureichen (mit Vermerk: LSP Mühle- und Feldstrasse).