Vom 12. bis 14. Oktober 2018 besuchen uns Gäste aus der Partnerstadt Pfarrkirchen. Die Organisation des Besuches läuft bereits auf Hochtouren. Details zum Besuchsprogramm werden später bekannt gegeben.
Ausgabe 14.03.2018
- Gemeinde Grosswangen
- Wanger Brief
- Wanger Brief Archiv
- Ausgabe 14.03.2018
Kultur und Freizeit
Umwelt und Raumordnung
Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige in Gedenken an die Verstorbenen Blumen und Kerzen sowie weitere persönliche Gegenstände wie Figuren beim Gemeinschaftsgrab hinstellen. Gemäss Friedhofreglement der Gemeinde Grosswangen sind persönlicher Blumen- oder Kranzschmuck sowie Fotos der Verstorbenen während höchstens 6 Wochen nach der Beerdigung an einem von der Friedhofverwaltung dafür bestimmten Platz erlaubt. Danach ist persönlicher Grabschmuck untersagt. Der Friedhofwart ist in solchen Fällen befugt, unberechtigt abgestellten Grabschmuck zu entfernen.
Der Abschied von einem lieben Menschen ist ein leidvoller und trauriger Schritt. Die Gemeindeverwaltung Grosswangen hat grosses Verständnis dafür. Daher befindet sich beim Gemeinschaftsgrab immer eine Kerze und ein Gesteck, in Gedenken an alle geliebten Mitmenschen, welche verschieden sind. Die Gemeindeverwaltung bittet aber alle Angehörigen, das Hinstellen von persönlichen Gegenständen und Schmuck sowie insbesondere das Aufstellen und Aufkleben von Figuren zukünftig zu unterlassen. Die Grabbeschriftungen werden dadurch beschädigt. Herzlichen Dank für das Verständnis.
In den nächsten Monaten werden die Wasserwerke Zug das Glasfaserkabelnetz in Grosswangen ausbauen. Dazu werden unter anderem entlang von Strassen Gräben geöffnet und Telekomkabinen ersetzt. Dies kann kurze Unterbrüche der entsprechenden Dienste (Internet, Telefonie, TV/Radio) zur Folge haben. Betroffene Kunden werden frühzeitig individuell informiert.
Baugesuche reichten ein:
Müller Philipp und Rebekka, Grosshus 2 und 3, Ersatzneubau Einfamilienhaus Geb-Nr. 181 C / Teilumnutzung und Fassadengestaltung Geb-Nr. 181
Meyer Edith, Kalofenweid 17, Neubau Einfamilienhaus
Swisscom (Schweiz) AG, Gewerbe Badhus 7, Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast und Antennen
Felber Florian und Stephanie, Schutz 34, Ausbau Wohnung im Obergeschoss
Hodel Service AG, Mooshof 2 + 2a und Rothmatte 8, Anbau Schlosserei, Anbau Lagerhalle und Anbau Carport
Baubewilligungen sind erteilt worden:
Leupi Heinz, Weierweid, Neubau Kleingewässer
AlpenPlakat AG, Schutz 11, Erstellung einer Plakatanschlagstelle
Einwohnergemeinde Grosswangen, Schulhausstrasse 16, 18 und 20, Einbau Kindergarten
Volkswirtschaft
Der Gemeinderat hat die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern verlängert. Der Zweck der Wirtschafsförderung Luzern ist mit der Ausführung von Leistungen in den Bereichen Standortentwicklung, Standortpromotion, Ansiedlung und Bestandespflege umschrieben. Ziel der Leistungsvereinbarung ist die Vermarktung des Wirtschafts- und Wohnstandortes Luzern mit Partnern in den definierten Zielmärkten, die Ansiedlung von Unternehmen im Kanton Luzern, die Unterstützung der ansässigen Unternehmen in ihrer Entwicklung und Gemeinden in deren Anliegen, die Förderung und Beratung von Neu- und Jungunternehmern (Startup-Unternehmen) sowie die Unterstützung des Innovations- und Wissenstransfers zwischen Wirtschaft und Bildungsinstitutionen. Für die Leistung der vielfältigen Aufgaben leistet die Gemeinde einen jährlichen Beitrag von Fr. 1.00/Einwohner, also Fr. 3'162.00. Die Leistungsvereinbarung wurde für die Jahre 2018 - 2020 abgeschlossen.