Rechnungskommission, Robert Müller tritt zurückRechnungskommissionsmitglied Robert Müller, Kleinaspet, hat dem Gemeinderat seine Demission als Mitglied der Rechnungskommission mitgeteilt. Robert Müller war zehn Jahre in der Rechnungskommission. Der Gemeinderat bedankt sich für die geleistete Arbeit. Die Ersatzwahl wurde auf den Abstimmungssonntag vom 23. September 2018 festgelegt. Wenn bis am 6. August 2018 nicht mehr als ein Wahlvorschlag eintrifft, findet ein stiller Wahlgang statt.
Akontorechnungen 2018Am 5. Juni 2018 werden die provisorischen Steuerrechnungen 2018 versandt. Grundsätzlich beruhen die Faktoren auf denjenigen der Steuererklärung 2017. Wurde die Steuererklärung 2017 bis 20. Mai 2018 noch nicht eingereicht (letzter Faktorenupdate), wurden die Faktoren von der letzten, rechtskräftigen Veranlagung übernommen. Das Steueramt Grosswangen empfiehlt, die Akontorechnungen genau anzuschauen. Ist die Rechnung fehlerhaft? Sind die Faktoren realistisch? Ebenfalls ist es ratsam, die Rechnung anzupassen, sollte sich die Situation im 2018 bezüglich Einkommen und/oder Vermögen verändern. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 041 984 28 90).
Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt (Teil-)Zahlungen vorzunehmen, wenn der Steuerbetrag nicht auf einmal per 31. Dezember 2018 beglichen werden kann. Bei Bedarf kann Ihnen das Steueramt gerne Einzahlungsscheine aushändigen.
Sonderabgabe USVIm Rahmen des Konsolidierungsprogramm 2017 hat der Kantonsrat der Einführung einer Sonderabgabe USV zugestimmt. Diese dient den Gemeinden zur Deckung von Sanierungskosten für durch Abfälle belastete Standorte, insbesondere wenn die Verursacher nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind.
Die Sonderabgabe wird grundsätzlich von allen natürlichen und juristischen Personen erhoben. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 32a des Einführungsgesetzes über den Umweltschutz und § 32a der Umweltschutzverordnung (USV). Gemäss diesen Bestimmungen wird die Sonderabgabe USV jährlich mit der definitiven Steuerrechnung erhoben. Die Neuerung trat per 1. März 2017 in Kraft. Es sind folgende Eckwerte zu beachten:
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Die Abgabe beträgt Fr. 12.00 pro steuerpflichtige natürliche Person und juristische Person. Sie wird jährlich mit der definitiven Steuerrechnung erhoben (Sonderabgabe USV Fr. 12.00 für Alleinstehende und Fr. 24.00 für Verheiratete).
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Aufgrund der Inkraftsetzung per 1. März 2017 erfolgt der Bezug in der Steuerperiode 2017 pro rata temporis, also Fr. 10.00 pro steuerpflichtige Person (Sonderabgabe USV Fr. 10.00 für Alleinstehende und Fr. 20.00 für Verheiratete).
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Bei natürlichen Personen wird die Sonderabgabe USV nur bei ganzjähriger Steuerpflicht bezogen (kein pro rata Bezug bei Tod oder Wegzug ins Ausland). Bei juristischen Personen hingegen wird die Sonderabgabe USV für jede Steuerperiode bezogen, d.h. auch bei unterjährigen Steuerperioden.
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Die Abgabe ist vorerst auf 5 Jahre befristet; eine Verlängerung auf 10 Jahre ist wahrscheinlich.