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Ausgabe 09.05.2018

Allgemeine Verwaltung

Volksabstimmung vom 10. Juni 2018

Am Sonntag, 10. Juni 2018, finden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt.

Eidgenössische Vorlage:
- Volksinitiative "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank!
  (Vollgeld-Initiative)"
- Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)

Kantonale Vorlage:
- Kantonales Energiegesetz
- Volksinitiative "Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern"

Die Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Volksabstimmung teilzunehmen. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten, dass die Abstimmungszettel in das grüne Couvert gelegt werden müssen. Das grüne Couvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grauen Couvert zu verstauen. Das Antwortcouvert kann entweder frankiert der Post übergeben, am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben oder in den Gemeindebriefkasten geworfen werden. Das Couvert muss bis spätestens Sonntag, 10. Juni 2018, 10.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen eingetroffen sein.

Umwelt und Raumordnung

Bauwesen

Baugesuche reichten ein:
Steiger Immobilien AG, Dorfstrasse 10 und 10a, Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Gewerbe im Erdgeschoss und Einstellhalle im Untergeschoss
Alt René und Alice, Schutz 21, Erstellung Kamin, Ersatz Gartenzaun, Balkonverglasung im Ober- und Erdgeschoss

Baubewilligungen sind erteilt worden:
Stalder Armin, Rüezligen 2, Einbau Schnitzelheizung und Anbau Schnitzelbunker
Gerber Roland und Anita, Feldstrasse 20, Anbau Kamin für Cheminéeofen
Steffen Daniel und Gabriela, Ed.-Huberstrasse 18 und 18a, Abbruch Gebäude Nr. 364 und 364 A, Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tankstelle und Tankstellenshop, Neubau Zweifamilienhaus und Neubau Autoeinstellhalle

Gestaltungsplanbewilligungen sind erteilt worden:
Schurtenberger Martha, Gestaltungsplan "Badhus", Grosswangen

Volkswirtschaft

Post Grosswangen, Orientierung

Am nächsten Dienstag, 15. Mai 2018, 19.30 bis ca. 21.30 Uhr, findet die Informationsveranstaltung zur Post Grosswangen in der Meilihalle statt. Vertreter der Post CH AG informieren die Bevölkerung über die veränderten Erwartungen im Alltag und welche Lösungen aus Sicht der Post CH AG für Grosswangen vorgesehen werden.

Finanzen und Steuern

Rechnungskommission, Robert Müller tritt zurück

Rechnungskommissionsmitglied Robert Müller, Kleinaspet, hat dem Gemeinderat seine Demission als Mitglied der Rechnungskommission mitgeteilt. Robert Müller war zehn Jahre in der Rechnungskommission. Der Gemeinderat bedankt sich für die geleistete Arbeit. Die Ersatzwahl wurde auf den Abstimmungssonntag vom 23. September 2018 festgelegt. Wenn bis am 6. August 2018 nicht mehr als ein Wahlvorschlag eintrifft, findet ein stiller Wahlgang statt.

Akontorechnungen 2018

Am 5. Juni 2018 werden die provisorischen Steuerrechnungen 2018 versandt. Grundsätzlich beruhen die Faktoren auf denjenigen der Steuererklärung 2017. Wurde die Steuererklärung 2017 bis 20. Mai 2018 noch nicht eingereicht (letzter Faktorenupdate), wurden die Faktoren von der letzten, rechtskräftigen Veranlagung übernommen. Das Steueramt Grosswangen empfiehlt, die Akontorechnungen genau anzuschauen. Ist die Rechnung fehlerhaft? Sind die Faktoren realistisch? Ebenfalls ist es ratsam, die Rechnung anzupassen, sollte sich die Situation im 2018 bezüglich Einkommen und/oder Vermögen verändern. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 041 984 28 90).

Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt (Teil-)Zahlungen vorzunehmen, wenn der Steuerbetrag nicht auf einmal per 31. Dezember 2018 beglichen werden kann. Bei Bedarf kann Ihnen das Steueramt gerne Einzahlungsscheine aushändigen.

Sonderabgabe USV

Im Rahmen des Konsolidierungsprogramm 2017 hat der Kantonsrat der Einführung einer Sonderabgabe USV zugestimmt. Diese dient den Gemeinden zur Deckung von Sanierungskosten für durch Abfälle belastete Standorte, insbesondere wenn die Verursacher nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind.

Die Sonderabgabe wird grundsätzlich von allen natürlichen und juristischen Personen erhoben. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 32a des Einführungsgesetzes über den Umweltschutz und § 32a der Umweltschutzverordnung (USV). Gemäss diesen Bestimmungen wird die Sonderabgabe USV jährlich mit der definitiven Steuerrechnung erhoben. Die Neuerung trat per 1. März 2017 in Kraft. Es sind folgende Eckwerte zu beachten:

  • Die Abgabe beträgt Fr. 12.00 pro steuerpflichtige natürliche Person und juristische Person. Sie wird jährlich mit der definitiven Steuerrechnung erhoben (Sonderabgabe USV Fr. 12.00 für Alleinstehende und Fr. 24.00 für Verheiratete).

  • Aufgrund der Inkraftsetzung per 1. März 2017 erfolgt der Bezug in der Steuerperiode 2017 pro rata temporis, also Fr. 10.00 pro steuerpflichtige Person (Sonderabgabe USV Fr. 10.00 für Alleinstehende und Fr. 20.00 für Verheiratete).

  • Bei natürlichen Personen wird die Sonderabgabe USV nur bei ganzjähriger Steuerpflicht bezogen (kein pro rata Bezug bei Tod oder Wegzug ins Ausland). Bei juristischen Personen hingegen wird die Sonderabgabe USV für jede Steuerperiode bezogen, d.h. auch bei unterjährigen Steuerperioden.

  • Die Abgabe ist vorerst auf 5 Jahre befristet; eine Verlängerung auf 10 Jahre ist wahrscheinlich.