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Ausgabe 23.01.2019

Allgemeine Verwaltung

Volksabstimmung vom 10. Februar 2019

Am Sonntag, 10. Februar 2019, findet eine eidgenössische Abstimmung statt.

Eidgenössische Vorlage:

  • Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)"

Die Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Volksabstimmung teilzunehmen. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten, dass der Abstimmungszettel in das grüne Couvert gelegt werden muss. Das grüne Couvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grauen Couvert zu verstauen. Das Antwortcouvert kann entweder frankiert der Post übergeben, in den Gemeindebriefkasten geworfen oder am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Das Couvert muss bis spätestens Sonntag, 10. Februar 2019, 10.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen eingetroffen sein.

Kultur und Freizeit

Einführung Regionaler Kulturförderfonds

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es einen regionalen Kulturförderfonds. Mit diesen Mitteln können professionell ausgerichtete Kulturprojekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt werden, welche den Förderkriterien entsprechen. Zur Kultur-Region zählen die Gemeinden Beromünster, Büron, Buttisholz, Eich, Geuensee, Grosswangen, Knutwil, Mauensee, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee, Triengen und Wauwil. Die regionale Kulturkommission unter der Leitung von Priska Galliker, Knutwil, hat ihre Arbeit aufgenommen. Gesuche können ab sofort eingereicht werden. Kulturprojekte können erstmals Ende 1. Quartal 2019 von Mitteln aus dem Förderfonds profitieren. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.kultur-sm.ch.

Verkehr

Neubau Rotbrücke, Verzögerung

Die Brücke über dem Rotbach wird im Zusammenhang mit der Sanierung der Kantonsstrasse K12 neu gebaut. Vor einigen Wochen wurde ein Provisorium für die Brücke erstellt und die alte Brücke abgebrochen. Die Bauarbeiten der Rotbrücke werden wegen dem schlechten Baugrund verzögert. Der siltige Baugrund beim geplanten Standort der Brücke verunmöglicht es, dass darauf die Fundamente erstellt werden können. Dies war nicht vorhersehbar, da diverse Brücken an der Rot zwischen Grosswangen und Buttisholz bisher normal fundiert werden konnten. Die Arbeiten für das Pfählen sind bereits ausgeschrieben worden und sollen möglichst bald ausgeführt werden, damit danach mit dem eigentlichen Brückenbau begonnen werden kann.

Umwelt und Raumordnung

Förderprogramm Energie 2019 – Ersetzen Sie Ihre alte Heizung!

Ab 1. Januar 2019 fördert der Kanton Luzern neu Wärmepumpen. Mit Fördermitteln aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe schafft der Kanton finanzielle Anreize, bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Der Einbau einer Wärmepumpe ist klimafreundlicher und in den meisten Fällen einfach realisierbar. Der Basisförderbeitrag für eine Aussenluft-Wärmepumpe beträgt 2'500 Franken, jener für eine Anlage welche eine höherwertige Wärmequelle (Erdwärme oder Grundwasser) nutzt 4'000 Franken. Zusätzlich wird ein Leistungsbeitrag vergütet. Er richtet sich nach der installierten thermischen Heizleistung und beträgt 100 Franken für die Aussenluft-Wärmepumpe bzw. 300 Franken für Wärmepumpen mit höherwertiger Wärmequelle – jeweils pro Kilowatt Nennleistung. Fördergelder können nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um die Hauptheizung des Gebäudes handelt und eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt wird. Neben dem Heizungsersatz werden alle bestehenden Fördermassnahmen, allen voran die Sanierung der Gebäudehülle aufrechterhalten. Für Fragen kontaktieren Sie die Energieberatung Luzern (041 412 32 32). Mit den Fördermitteln entstehen Aufträge beim lokalen Gewerbe und der Kanton Luzern leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.

Dorfkernentwicklung, Mitglied Arbeitsgruppe gesucht

Bald wird die Arbeitsgruppe Dorfkernentwicklung die Arbeiten aufnehmen. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus dem Projektleiter Florian Felber und Vertretern des Gemeinderates, der Parteien, der Ortsplanungskommission und eine Vertretung der jüngeren Generation. Der Gemeinderat wünscht, dass in der Arbeitsgruppe eine weitere Frau (Vertretung der älteren Generation) mitarbeitet. Auf die Arbeitsgruppe wartet eine äusserst spannende Aufgabe. Dazu braucht es Offenheit, Neues zu erlernen sowie Bereitschaft und Wille zur Zukunftsgestaltung von Grosswangen. Interessierte können sich direkt bei Gemeindepräsident Beat Fischer (beat.fischer@grosswangen.ch) melden.

Finanzen und Steuern

Einreichen Steuererklärung 2018

Zwischen dem 1. und 15. Februar 2019 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2018 verschickt. Bereits füllen rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken Ihnen, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Die Steuererklärungssoftware für das Jahr 2018 wird anfangs Februar 2019 auf der Homepage der Dienststelle Steuern für den Download aufgeschaltet: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung.

eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.

Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.

Neuerungen bei den Staats- und Gemeindesteuern ab Steuerperiode 2018
Ab Steuerperiode 2018 werden die Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens zu 60 Prozent besteuert. Zudem wird der Abzug für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort auf 6'000 Franken begrenzt (Pendlerabzug). Der Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern wird auf 1'000 Franken (bisher 2'000 Franken) begrenzt.

Fristverlängerungen am Online-Schalter
Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Website der Dienststelle Steuern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch). Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit dem Geburtsdatum und der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können Sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2019, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2019 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.

Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2019. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2018 einzureichen sind.

Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2019. Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per Email unter steueramt@grosswangen.ch zur Verfügung.