Einreichen Steuererklärung 2018Zwischen dem 1. und 15. Februar 2019 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2018 verschickt. Bereits füllen rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken Ihnen, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Die Steuererklärungssoftware für das Jahr 2018 wird anfangs Februar 2019 auf der Homepage der Dienststelle Steuern für den Download aufgeschaltet: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung.
eFiling - Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder wie bisher ausdrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.
Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform, unterschrieben und mit allen notwendigen Beilagen an das Scan-Center gesandt werden - ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Das zugestellte, vorgedruckte Formular "Steuererklärung Natürliche Personen" ist der Steuererklärung beizulegen.
Neuerungen bei den Staats- und Gemeindesteuern ab Steuerperiode 2018
Ab Steuerperiode 2018 werden die Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens zu 60 Prozent besteuert. Zudem wird der Abzug für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort auf 6'000 Franken begrenzt (Pendlerabzug). Der Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern wird auf 1'000 Franken (bisher 2'000 Franken) begrenzt.
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen können die Frist zur Einreichung der Steuererklärung orts- und zeitunabhängig online verlängern. Ab sofort ist eine Fristerstreckungsfunktion auf der Website der Dienststelle Steuern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch). Die steuerpflichtigen Personen identifizieren sich mit dem Geburtsdatum und der neuen Sozialversicherungsnummer bzw. der PersID. Danach können Sie aus einem Auswahlmenü die gewünschte Frist, bis max. Ende August 2019, auswählen. Die Frist wird geprüft und quittiert. Wird eine Frist nach dem 31. August 2019 gewünscht, muss wie bisher ein Gesuch an das Steueramt Grosswangen gestellt werden.
Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretern und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärungen bis am 31. August 2019. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2018 einzureichen sind.
Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Hinweise und das Einreichen der Steuererklärung innerhalb der allgemeinen Frist bis zum 31. März 2019. Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter der Nummer 041 984 28 90 oder per Email unter steueramt@grosswangen.ch zur Verfügung.