Finanzkennzahlen

  2021 2022 2023 2024
Selbstfinanzierungsgrad 183.40% 210.90% 44.30% 14.80%
Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt über 5 Jahre 117.00% 120.10% 122.60% 87.10%
Selbstfinanzierungsanteil 6.30% 6.60% 5.30% 3.00%
Zinsbelastungsanteil 0.10% 0.00% 0.30% 0.70%
Kapitaldienstanteil 5.80% 4.70% 6% 6%
Nettoverschuldungsquotient 17.10% 4.90% 19.40% 55.40%
Nettoschuld je Einwohner/in CHF 541.00 CHF 164.00 CHF 613.00 CHF 1'779.00
Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen
je Einwohner/in
CHF 853.00 CHF 267.00 CHF 251.00 CHF 403.00
Bruttoverschuldungsanteil 73.10% 77.20% 91.10% 93.30%

 

Selbstfinanzierungsgrad: Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen die Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt über 5 Jahre mindestens 80 % erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Selbstfinanzierungsanteil: Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil des Ertrages die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 % belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Zinsbelastungsanteil: Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des "verfügbaren Einkommens" durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Der Zinsbelastungsanteil sollte 4 % nicht übersteigen.

Kapitaldienstanteil: Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil sollte 15 % nicht übersteigen.

Nettoverschuldungsquotient: Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge (inkl. Ressourcenausgleich und horizontale Abschöpfung) erforderlich wären, um die Nettoschuld abzutragen. Der Nettoverschuldungsquotient sollte 150 % nicht übersteigen.

Nettoschuld je Einwohner/in: Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.

Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in: Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld (NS) ohne Spezialfinanzierungen (SF) sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.

Bruttoverschuldungsanteil: Grösse zur Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil sollte 200 % nicht übersteigen.