Finanzkennzahlen
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Selbstfinanzierungsgrad: Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen die Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt über 5 Jahre mindestens 80 % erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Selbstfinanzierungsanteil: Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil des Ertrages die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 % belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Zinsbelastungsanteil: Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des "verfügbaren Einkommens" durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Der Zinsbelastungsanteil sollte 4 % nicht übersteigen.
Kapitaldienstanteil: Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil sollte 15 % nicht übersteigen.
Nettoverschuldungsquotient: Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge (inkl. Ressourcenausgleich und horizontale Abschöpfung) erforderlich wären, um die Nettoschuld abzutragen. Der Nettoverschuldungsquotient sollte 150 % nicht übersteigen.
Nettoschuld je Einwohner/in: Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.
Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in: Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld (NS) ohne Spezialfinanzierungen (SF) sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.
Bruttoverschuldungsanteil: Grösse zur Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil sollte 200 % nicht übersteigen.