Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 24. November 2025 bis 23. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten sowie auf der Webseite der Gemeinde Grosswangen www.grosswangen.ch (unter Verwaltung, Ortsplanungsrevision) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen gegen die verbindlich aufgelegten Dokumente sowie Äusserungen zum Erschliessungsrichtplan und den aufzuhebenden Richtplänen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf §§ 13 und 207 PBG verwiesen.