Abendverkauf
Gemäss kantonalem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) kann die Gemeinde einen Abendverkauf pro Woche bis spätestens 21.00 Uhr bewilligen. Bisher gab es in der Gemeinde Grosswangen keine Regelung für einen Abendverkaufstag. In Absprache mit dem Vorstand des Gewerbevereins hat der Gemeinderat Grosswangen nun den Donnerstag als offiziellen Abendverkaufstag festgelegt. Damit erhält das Grosswanger Gewerbe die Möglichkeit, künftig am Donnerstag einen Abendverkauf anzubieten.