Hecken und Sträucher zurückschneiden
Im Herbst wird es Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs, Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. So können Unfälle vermieden werden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht. Dies kann zu Unfällen führen, welche Haftungsfolgen für die Grundeigentümer haben können.
Gemäss Strassengesetz sind die Grundeigentümer verpflichtet, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von einhängenden Ästen und ausladenden Hecken freizuhalten. Ebenfalls sind Sträucher und Bäume im Sichtbereich von Einmündungen, Kreuzungen und Zufahrten sowie bei Beleuchtungen zurückzuschneiden. Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4.5 m im Fahrbahnbereich und 2.5 m bei Trottoirs. In Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen Sträucher und Hecken nicht höher als 60 cm sein, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird.
Die Grundeigentümer werden im Interesse der Verkehrssicherheit und Abwendung von Haftungsfragen aufgefordert, den notwendigen Baum- und Strauchschnitt im Herbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat dankt für Ihre Mithilfe.