Nationalfeiertag - Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50 m).

Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Kantonsgebiet, einschliesslich Gewässer, verboten. Das Verbot gilt auch für Feuerwerke, die von Gemeinden bewilligt wurden.

Nationalfeiertag - Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
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