Provisorische Steuerrechnung 2026

In den letzten Tagen haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2026 erhalten. Diese Steuerrechnung muss bis spätestens am 31. Dezember 2026 bezahlt werden.

In den letzten Tagen haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2026 erhalten. Diese Steuerrechnung muss bis spätestens am 31. Dezember 2026 bezahlt werden.

Die Grundlage für die provisorische Steuerrechnung 2026 ist in den meisten Fällen die letzte definitive Steuerrechnung. Das steuerbare Einkommen und Vermögen für die provisorische Steuerrechnung 2026 sollte Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen 2026 entsprechen. Wir bitten Sie, die Steuerrechnung zu überprüfen. Die provisorische Rechnung 2026 können Sie durch uns anpassen lassen. Für die korrekte provisorische Steuerrechnung ist der Steuerkunde verantwortlich.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat den Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins) sowie für zu niedrige oder verspätete Zahlungen (negativer Ausgleichszins) für das Jahr 2026 auf 0.00 % festgesetzt.

Bei Fragen können Sie sich gerne an den Berreich Steuern Ruswil wenden. Sie erreichen uns unter Tel. 041 496 71 00 oder steuern@ruswil.ch.

Provisorische Steuerrechnung 2026
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