Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Grosswangen

Auf dem Friedhof Grosswangen sind sämtliche Gräber (Reihengräber, Kindergräber, Hallengräber, Familiengräber, Urnenhaingräber, Gemeinschaftsgräber) bei welchen die Grabesruhe im Verlauf vom Jahr 2025 abgelaufen ist, bis am 30. April 2026 zu räumen.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden persönlich angeschrieben und gebeten, bezüglich der Räumung, allfällige Verlängerungen der Grabkonzession wie auch bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Grabesruhe mit der Friedhofverwaltung der Gemeinde Grosswangen, Daria Badertscher, Telefon 041 984 28 82, E-Mail daria.badertscher@grosswangen.ch, Kontakt aufzunehmen.

Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Grosswangen
Solaranlage LuzernThermoplan KaffeemaschinenBeton Baustoff für die ZukunftTRennwandsystemFirmenmantel verkaufenAG kaufen, AG verkaufen und AG gründenWebagentur LuzernGunzwiler DestillateAG Mantel verkaufenCreanet