Zweite öffentliche Auflage Gesamtrevision Ortsplanung

Im Sinne von §§ 13 und 61 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) werden folgende Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung Grosswangen öffentlich aufgelegt:

  • Zonenplan 2. Auflage (1:2500) vom 13. November 2025
  • Bau- und Zonenreglement 2. Auflage vom 13. November 2025
  • Teilzonenplan Gewässerraum 2. Auflage (1:2500) vom 13. November 2025
  • Erschliessungsrichtplan Fusswege und Radrouten 2. Auflage "Siedlung" (1:2000, 1:3000, 1:4000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025

Weiter stehen folgende orientierende Unterlagen zur Verfügung:

  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV zur Gesamtrevision Ortsplanung vom 13. November 2025
  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV zum Teilzonenplan Gewässerraum vom 13. November 2025
  • Zonenplan "Siedlung" (1:2000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025
  • Bau- und Zonenreglement vom 13. November 2025
  • Teilzonenplan Gewässerraum "Siedlung" (1:2000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025
  • Erschliessungsrichtplan Fusswege und Radrouten "Siedlung" (1:2000, 1:3000, 1:4000) und "Gesamt" (1:6000) vom 13. November 2025

Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 24. November 2025 bis 23. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten sowie auf der Webseite der Gemeinde Grosswangen www.grosswangen.ch (unter Politik/Verwaltung, Ortsplanungsrevision) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen gegen die verbindlich aufgelegten Dokumente sowie Äusserungen zum Erschliessungsrichtplan und den aufzuhebenden Richtplänen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf §§ 13 und 207 PBG verwiesen.

 

Zweite öffentliche Auflage Gesamtrevision Ortsplanung