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Bauamt

Das Bauamt ist zur Klärung von baurechtlichen Fragen und die Behandlung von Baugesuchen zuständig. Es werden insbesondere folgende Haupttätigkeiten ausgeführt:

Beratung von Bauherrschaften in baupolizeilichen Fragen
Beantwortung von Bauvoranfragen (mündlich und schriftlich)
Prüfung der Baugesuche (formell und materiell)
Durchführung des Baubewilligungsverfahrens (ordentlich und verinfachtes Verfahren)
Bearbeitung und Behandlung von Bebauungs- und Gestaltungsplänen
Bearbeitung von Reklamegesuchen
Bearbeitung von Abbruchgesuchen

Wir empfehlen den Gesuchstellern, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit das Baugesuch fristgerecht behandelt werden kann und dadurch keine Bauverzögerungen entstehen.


Das bekannte Angebot an Bauland und Immobilien in Grosswangen finden Sie hier

Ansprechpersonen im Bauwesen

Kontakt

Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen
Telefon: 041 984 28 82
Email: gemeinde@grosswangen.ch

Ansprechpartner

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