Welche Arten von Grabstätten stehen zur Wahl
ErdbestattungUrnenbestattungGemeinschaftsgrab
Was ist ein Urnengemeinschaftsgrab?
Im Gemeinschaftsgrab wird nur die Asche des oder der Verstorbenen beigesetzt. Es sind keine Grabunterhalts- und Pflegearbeiten zu leisten.
Wie lange dauert die Grabesruhe?
für Kindergräber (unter 6 Jahre): 15 Jahre
für Erdbestattungen: 20 Jahre
für Urnenbeisetzungen (inkl. Gemeinschaftsgrab): 15 Jahre
Kann eine Grabstätte reserviert werden?
Nein. Keine Reservation möglich.
Kann eine Grabstätte reserviert werden?
Nein. Keine Reservation möglich.
Kontakt
Dorfstrasse 6d, 6022 GrosswangenTelefon: 041 984 28 82
Email: gemeinde@grosswangen.ch
Ansprechpartner
- Yvonne Arnold
- Gemeindeschreiber-Substitutin
- Telefon: 041 984 28 82
- yvonne.arnold@grosswangen.ch
- René Unternährer
- Gemeindeschreiber und Notar
- Telefon: 041 984 28 81
- rene.unternaehrer@grosswangen.ch