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Kindes- und Erwachsenenschutz

Neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ab 1. Januar 2013 (vorher Vormundschaftsbehörde)

Das alte Vormundschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1912. Bisher war der Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde für die Unterstützung von schutzbedürftigen Personen und Anordnung und Aufhebung von vormundschaftlichen Massnahmen (Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft) sowie Ernennung und Entlassung von Betreuungspersonen zuständig. Ebenfalls war die Vormundschaftsbehörde für die Genehmigung von Unterhaltsverträgen, Besuchsrechtsregelungen, usw. zuständig.

Der Bund hat Ende 2008 ein neues Vormundschaftsrecht verabschiedet. Die neue Bezeichnung heisst Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Das KESR tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

Seit 1. Januar 2013 ist für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.
Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die politische Behörde (Vormundschaftsbehörde) ab. Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen: Recht, Sozialarbeit, Medizin, Psychologie, Pädagogik, usw.

Im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR stellen massgeschneiderte Massnahmen sicher, dass nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Das bisherige Massnahmensystem mit Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften wird durch massgeschneiderte Beistandschaften abgelöst. Zudem wird das Selbstbestimmungsrecht durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gefördert.

KESB-Regionen
Wie bisher ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine Gemeindeaufgabe, aber die Gemeinden mussten sich regional organisieren. Ab 1. Januar 2013 gibt es sieben Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden KESB im Kanton Luzern.

Grosswangen gehört seit 1. Januar 2013 zur KESB Region Hochdorf und Sursee mit Standort Hochdorf. Die Vormundschaftsbehörde heisst künftig:

KESB Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
Regionen Hochdorf und Sursee
Baldeggstrasse 20 / Postfach 328
6281 Hochdorf

E-Mail hochdorf-sursee@kesb-lu.ch
Telefon 041 914 62 00

Die Gemeinde bleibt Anlaufstelle für hilfsbedürftige und hilfesuchende Personen. Die Meldungen und Anträge können jedoch jederzeit auch direkt bei der KESB eingereicht werden. Ebenfalls bleibt die Gemeinde zuständig für Pflegekinderbewilligungen und Bewilligungen zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten.

Der Kanton hat eine Broschüre über den neuen Kindes- und Erwachsenenschutz herausgegeben. Diese können Sie bei der Gemeinde Grosswangen beziehen oder unter www.kesb-lu.ch herunterladen. Auf dieser Homepage erhalten Sie weitere KESB-Informationen.

Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte

Öffnungszeiten Telefon:
Mo-Fr 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Kontakt

Baldeggstrasse 20, 6281 Hochdorf
Telefon: 041 914 62 00
Email: hochdorf-sursee@kesb-lu.ch
Webseite: http://www.kesb-lu.ch
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