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Sondersteuern

Die Abteilung Sondersteuern ist verantwortlich für die Verwaltung und Aktualisierung der Grundbuch- und Grundeigentümerdaten, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung von Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Zudem werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern veranlagt. 

Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Grosswangen ordnet die Erbschaftssteuern jedoch der Abteilung Teilungsamt zu.

Kontakt

Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen
Telefon: 041 984 28 81
Email: gemeinde@grosswangen.ch

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