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Sozialamt

Formen der Sozialhilfen

Generelle Sozialhilfe
Vorsorgende Hilfe
§ 21 SHG

  • Gemeinde und Kanton klären allgemeine Ursachen der Hilfebedürftigkeit ab und betreiben Sozialplanung
  • Öffentlichkeitsarbeit über Sozialhilfemöglichkeiten und Sozialhilfeangebote

Fördernde Hilfe
§ 23 SHG

  • einmalige oder wiederkehrende Beiträge
  • Sachhilfen und Überlassung von Sachnutzungen
  • sonstige Dienstleistungen

Persönliche Sozialhilfe
§ 26 SHG

  • Beratung und Betreuung
  • Vermittlungen an Institutionen der Sozialhilfe (KJPD, Behindertenhilfe, Familienberatung/Familienhilfe, Betagtenhilfe, Suchtkrankenhilfe, Selbsthilfegruppen)
  • sonstige Dienstleistungen

Wirtschaftliche Sozialhilfe
§ 29 SHG

  • Auszahlung von Bargeld
  • Erteilung von Gutsprachen
  • Gewährung von Sachhilfen

Sonderhilfen
§ 43 SHG

  • Inkassohilfe und Bevorschussung
  • Mutterschaftsbeihilfe
  • Sozialhilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge
  • Beiträge an Baukosten von Heimen und sonstigen Einrichtungen
  • Aufnahme von Personen in Privathaushalte, Heime und sonstigen Einrichtungen

Öffnungszeiten:

Do. 08.30 - 12.00, 13.30 - 17.00 Uhr und
Fr. 08.30 - 12.00, 13.30 - 16.00 Uhr

Kontakt

Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen
Telefon: 041 984 28 86
Email: sozialamt@grosswangen.ch

Ansprechpartner

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