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Übersicht

Die Gemeinde Grosswangen ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmbürgerschaft ist das oberste Organ. Sie wählt den Gemeinderat als Exekutive und weitere Behörden.

Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Legislative in Grosswangen bildet die Gemeindeversammlung, die somit wichtigster kommunaler Entscheidungsträger ist. Ihr gehören alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an. Die Gemeindeversammlung tagt mindestens zweimal jährlich und befindet über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Sonderkredite, Reglemente und deren Änderungen etc.

Gemeinderat (Exekutive)
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Grosswangen wählen den Gemeinderat als Exekutivbehörde an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Der Gemeinderat ist verwaltende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Im Weiteren entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen.

Gemeindeverwaltung
Die Verwaltung bildet den stabilen Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung