Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hochdorf
Gründe welche dazu führen, dass eine Person auf Unterstützung angewiesen ist, können beispielsweise durch veränderte Lebensumstände, Überforderung, gesundheitliche Einschränkungen physischer oder psychischer Art, Suchterkrankungen, Arbeitsplatzverlust oder Verlust der Urteilsfähigkeit entstehen.
Es werden insbesondere folgende Haupttätigkeiten ausgeführt:
- Abklärung des Unterstützungsbedarfs von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien oder Erwachsenen unter Einbezug der Betroffenen und deren Umfeld
- Abschluss von Verfahren, wenn kein Unterstützungsbedarf festgestellt wird
- Prüfung von geeigneten Unterstützungsangeboten persönliche Gespräche mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern über geplante Kindesschutz- sowie Erwachsenen über Erwachsenenschutzmassnahmen
- sofern im Rahmen der freiwilligen Beratungs- und Unterstütztungsangebote keine Möglichkeiten bestehen oder solche durch die Betroffenen nicht genutzt werden können, Anordnung und Überwachung von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hochdorf
Baldeggstrasse 20
6280 Hochdorf
Kontakt
041 914 62 00
kesbzenso.ch
Personen