Sondersteuern

Die Abteilung Sondersteuern ist verantwortlich für die Verwaltung und Aktualisierung der Grundbuch- und Grundeigentümerdaten, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung von Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Zudem werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern veranlagt. 

Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Grosswangen ordnet die Erbschaftssteuern jedoch der Abteilung Teilungsamt zu.

Sondersteuern

Dorfstrasse 6d
6022 Grosswangen

Kontakt
041 984 28 81
Personen
René Unternährer
Gemeindeschreiber und Notar
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