Sondersteuern

Die Abteilung Sondersteuern ist verantwortlich für die Verwaltung und Aktualisierung der Grundbuch- und Grundeigentümerdaten, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung von Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Zudem werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern veranlagt. 

Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Grosswangen ordnet die Erbschaftssteuern jedoch der Abteilung Teilungsamt zu.

Sondersteuern

Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil

Kontakt
041 496 71 00
Personen
Christine Bieri
Leiterin Fachbereich Steuern
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