Sondersteuern
Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Grosswangen ordnet die Erbschaftssteuern jedoch der Abteilung Teilungsamt zu.
Personen
Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Grosswangen ordnet die Erbschaftssteuern jedoch der Abteilung Teilungsamt zu.