Teilrevision der Ortsplanung Grosswangen:

Öffentliche Auflage vom 1. September bis 30. September 2025

Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Teilrevision der Ortsplanung Grosswangen (Erweiterung der Arbeitszone Schutzmatte) vom 1. September bis 30. September 2025 bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können hier eingesehen werden und haben einen orientierenden Charakter.

Die Eckpunkte der Zonenplan-Änderung sind im Gelände markiert, soweit sie nicht mit Grundstückgrenzen oder anderen vor Ort erkennbaren Strukturen übereinstimmen.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Teilrevision der Ortsplanung sind bis spätestens am 30. September 2025 (Poststempel) schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprache-Legitimation wird auf § 207 PBG verwiesen.

Publikation Unterlagen Gesamtrevision Ortsplanung

Im Sinne von §§ 13 und 61 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) werden die Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 26. Mai bis 24. Juni 2025, während den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr und Freitag, 07.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind unterteilt in:

(1) Einsprachemöglichkeit (§ 61 PBG und § 6 i.V. § 44 ff KWaG)
(2) Äusserungsmöglichkeit (§ 13 PBG)
(3) Orientierung

Gesamtrevision der Ortsplanung Grosswangen – Öffentliche Mitwirkung

Die Ortsplanung der Gemeinde Grosswangen wird seit längerer Zeit umfassend überarbeitet. Ziel der Gesamtrevision ist es, die planerischen Grundlagen an die heutigen Anforderungen sowie an die kantonalen und eidgenössischen Vorgaben anzupassen.

Die Vorprüfungsberichte der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) zu den eingereichten Unterlagen liegen vor. Die daraus resultierenden Anpassungen wurden in die Planungsdokumente eingearbeitet.

Die überarbeiteten Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung werden im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 26. Mai bis 24. Juni 2025 (30 Tage) öffentlich aufgelegt.

Zur Information über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen findet am Montag, 26. Mai 2025, um 18.30 Uhr in der Meilihalle ein öffentlicher Informationsanlass statt. Vorgestellt werden folgende Planungsinstrumente:

  • Bau- und Zonenreglement (BZR)
  • Zonenplan
  • Teilzonenplan Gewässerraum
  • Erschliessungsplan Fuss- und Radwege

Für vertiefte Fragen zur Ortsplanung stehen folgende Fragestunden mit Anmeldung zur Verfügung:

  • Dienstag, 10. Juni 2025, von 18.00 bis 20.30 Uhr
  • Donnerstag, 12. Juni 2025, von 18.00 bis 20.30 Uhr

Die Teilnahme an den Fragestunden ist nur mit vorgängiger Anmeldung möglich. Anmeldungen mit einer kurzen Beschreibung der Fragen oder Anliegen sind per E-Mail an ortsplanung@grosswangen.ch zu richten. Anschliessend wird ein persönliches Zeitfenster für das Gespräch zugeteilt.

Einladung zum Mitwirkungsverfahren zum Thema Weilerzone

Im Zusammenhang mit der Vorprüfung der Gesamtrevision der Ortsplanung erhielt die Gemeinde die Rückmeldung, dass nach wie vor Weilerzonen zugewiesen werden können. Darum waren die bisherigen Weilerzonen im kürzlich zur Mitwirkung aufgelegten Zonenplan nicht enthalten.

Die Weilerzonen sollen darum wieder in den Zonenplan aufgenommen werden. Dies ermöglicht erleichterte Umnutzungen von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten. Die Umnutzung von bisher nicht fürs Wohnen genutzte Bauten in Wohnbauten wird aber nicht mehr möglich sein. Auch sind keine Neubauten mehr möglich, ausser sie dienen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dies ist die Folge des angepassten kantonalen Baugesetzes, das die Weilerzonen auf Verlangen des Bundes in der Nutzung einschränken musste.

Die Weilerzonen dienen wie bisher schon der Erhaltung der Weiler "Huben", "Innerdorf-Breiten", "Oberdorf" und "Roth" und sind wichtige Bestandteile der Gemeinde Grosswangen. Die bestehenden Bausubstanzen und das typische Weilerbild ist sowohl hinsichtlich Charakter des ganzen Weilers, aber auch in Erscheinung der einzelnen Gebäude und Aussenräume zu wahren.

Es ist weiter vorgesehen, den Ortsbildperimeter, wie bisher, über die Weilerzonen zu legen und die Weilerzonen der Beratung der Bauberatung zu unterstellen.

Als Basis für die Weilerzonen gelten der bereits heutige Dorfbild- und Weilerperimeter. Die Zonengrenzen wurden einer fachlichen Argumentation und Überprüfung unterzogen. Dabei wurden auch historische Herleitungen berücksichtigt. Daraus resultieren die neuen Weilerzonen gemäss Plan. Die Gemeinde schlägt nun vor, alle Bauten innerhalb des bisherigen Ortsbildperimeters in die Weilerzone aufzunehmen. Da keine nichtlandwirtschaftlichen Neubauten erstellt werden dürfen, wird die Zonengrenze enger entlang der bestehenden Bauten geführt.

Die Bevölkerung wird nun nochmals zur Mitwirkung zum Thema Weilerzonen eingeladen.

Öffentliche Mitwirkung

Die öffentliche Mitwirkung findet vom 1. Januar 2024 bis am 26. Januar 2024 statt. In dieser Zeit können Anliegen, Änderungsvorschläge mit Begründung wie auch Hinweise und Fragen schriftlich an ortsplanung@grosswangen.ch oder Gemeindeverwaltung Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen eingereicht werden.

Die Ortsplanungskommission dankt Ihnen für Ihre aktive Teilnahme.

Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Ortsplanung

Am Samstag, 23. September 2023 fand die Mitwirkungsveranstaltung zur Gesamtrevision der Ortsplanung statt. Mit einer Begehung durch das Dorf und der anschliessenden Information im Ochsensaal wurde das Mitwirkungsverfahren lanciert.

Die öffentliche Mitwirkung findet ab heute bis zum 30. November 2023 statt. In dieser Zeit können Anliegen, Änderungsvorschläge mit Begründung sowie Hinweise und Fragen schriftlich an  ortsplanung@grosswangen.ch  oder Gemeindeverwaltung Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, eingereicht werden.

Am Montag, 16. Oktober 2023 von 18.00 bis 21.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zum Ortsplanungsverfahren durch Vertreter der Gemeinde sowie durch den Ortsplaner beantworten zu lassen. Eine Anmeldung im Vorfeld ist via  ortsplanung@grosswangen.ch oder via Telefon 041 984 28 82 erforderlich.

Die für die Mitwirkung notwendigen Unterlagen stehen zum Downloaden bereit.

In einem 3D-Modell können Sie Ihr Wohneigentum mit den geltenden und den geplanten Bestimmungen vergleichen. Hier geht es zum 3D Modell.

Der Gemeinderat Grosswangen und die Mitglieder der Ortsplanungskommission freuen sich auf einen spannenden Mitwirkungsprozess.

Mitwirkung Gewässerraum

Am 11. Juli fand die Informationsveranstaltung Gewässerraum im Zusammenhang mit der Grosswanger Ortsplanung statt. Die Inforamtionsveranstaltung markiert den Beginn des Mitwirkungsverfahrens. Die dazu massgebenden Unterlagen liegen nun während der Frist vom 12. Juli 2023 bis 30. November 2023 zu öffentlichen Mitwirkung auf.

Schriftliche Rückmeldungen sind auf dem postalischen Weg oder via E-Mail ortsplanung@grosswangen.ch möglich.

Am Donnerstag, 24. August 2023 von 18.00 bis 21.00 Uhr findet die Fragestunde zum Gewässerraum statt. Eine Anmeldung zur Fragestunde ist erforderlich. Die Zeitfenster können via ortsplanung@grosswangen.ch oder via Telefon 041 984 28 82 reserviert werden.

Die für die Mitwirkung erforderlichen Unterlagen stehen zum Downloaden bereit.

Der Gemeinderat Grosswangen und die Mitglieder der Ortsplanungskommission freuen sich auf einen spannenden Mitwirkungsprozess.

Weiter Informationen entnehmen Sie der Homepage des Kantons Luzern: Gewässerraum Luzern. Hier können Sie auch Richtlinien, Informationen und weitere Unterlagen downloaden.

Protokoll öffentliche Informationsveranstaltung

Am 14. Mai 2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Ortsplanung Grosswangen statt. Das Protokoll zum Workshop der Planteam S AG kann über den nachstehenden Link abgerufen werden.

Öffentliche Mitwirkung Räumliches Entwicklungsleitbild

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat die Ortsplanungskommission den Entwurf des Räumlichen Entwicklungsleitbildes (REL) erarbeitet. Das REL liegt nun während der Frist vom 14. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Einladung zur Informationsveranstaltung - Räumliches Entwicklungsleitbild (REL)

Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission Grosswangen laden alle Bewohnerinnen und Bewohner von Grosswangen und weitere Interessierte zur zweiten öffentlichen Veranstaltung am Samstag, 14. Mai 2022, 08.30 bis 11.30 Uhr, im Ochsensaal Grosswangen, ein. Weitere Informationen finden Sie im angefügten PDF.

Protokoll öffentlicher Workshop

Am 13. November 2021 fand der öffentliche Workshop zur Ortsplanung Grosswangen statt. Das Protokoll zum Workshop der Planteam S AG kann über den nachstehenden Link abgerufen werden.

Einladung Startworkshop

Gestalten Sie die Zukunft von Grosswangen aktiv mit am öffentlichen Workshop vom Samstag, 13. November 2021, 08.15 - 11.45 Uhr, im Ochsensaal. Die Gemeinde Grosswangen startete im Juli 2021 mit der Gesamtrevision ihrer Ortsplanung. In der ersten Phase wird unser Siedlungsleitbild erarbeitet. Weitere Informationen finden Sie im angefügten PDF.

Start Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungskommission Grosswangen ist mit der ersten Sitzung am 6. Juli 2021 in die Gesamtrevision gestartet. Die Medienmitteilung zum Start der Ortsplanungsrevision finden Sie hier: