Teilrevision der Ortsplanung Grosswangen:
Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Teilrevision der Ortsplanung Grosswangen (Erweiterung der Arbeitszone Schutzmatte) vom 1. September bis 30. September 2025 bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können hier eingesehen werden und haben einen orientierenden Charakter.
Die Eckpunkte der Zonenplan-Änderung sind im Gelände markiert, soweit sie nicht mit Grundstückgrenzen oder anderen vor Ort erkennbaren Strukturen übereinstimmen.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Teilrevision der Ortsplanung sind bis spätestens am 30. September 2025 (Poststempel) schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Grosswangen, Dorfstrasse 6d, 6022 Grosswangen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprache-Legitimation wird auf § 207 PBG verwiesen.
- 01 Zonenplan
- 02 Vorprüfungsbericht Arbeitsgebiet Schutzmatt
- 03 Planungsbericht
- 04 Entwicklungskonzept Schutzmatte
- 05 Machbarkeitsstudie
- 06 Standortwahl und Variantenstudium
- 07 Qualifikationsschreiben Wasserversorgung
- 08 Gutachten Fruchtfolgeflächen
- 09 Geotechnischer Bericht
- 10 Stellungnahme Gemeinderat
- 11 Landmaschinen Kistler AG: Firmendossier und Businessplan