Danebst steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Die Aufgaben der Gemeindeversammlung umfassen...
- Genehmigung von Budget und Rechnung
- Festsetzung Steuerfusses
- Sach- und Kreditgeschäfte
- Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder und evtl. andere Kommissionen)
- Erlass von Reglementen und der Gemeindeordnung sowie deren Änderungen
- Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
Die Kompetenzen ergeben sich aus der Gemeindeordnung.
Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Grosswangen gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.