Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Grosswangen im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt.

Danebst steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.

Die Aufgaben der Gemeindeversammlung umfassen...

  • Genehmigung von Budget und Rechnung
  • Festsetzung Steuerfusses
  • Sach- und Kreditgeschäfte
  • Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder und evtl. andere Kommissionen)
  • Erlass von Reglementen und der Gemeindeordnung sowie deren Änderungen
  • Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
  • Zweckumwandlung von Gemeindevermögen

Die Kompetenzen ergeben sich aus der Gemeindeordnung.

Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Grosswangen gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Dokumente zu den Gemeindeversammlungen

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