Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Grosswangen im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Danebst steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Aufgaben:
Genehmigung Budget und Rechnung
Festsetzung Steuerfuss
Sach- und Kreditgeschäfte
Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder, evtl. Kommissionen)
Erlass von Reglementen und der Gemeindeordnung sowie deren Änderungen
Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
Kompetenzen:
Die Kompetenzen ergeben sich aus der Gemeindeordnung.
Voraussetzungen:
Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Grosswangen gesetzlich geregelt begründet sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.